VW Skandal: Wie lange können Gebrauchtwagenkäufer sich wehren?

VW Skandal: Wie lange können Gebrauchtwagenkäufer sich wehren?
03.11.2015224 Mal gelesen
Bundesgerichtshof hilft vielen Käufern von gebrauchten Autos bei den Rechten wegen des „Abgasmangels“ über eine große Hürde bei den wichtigen Fristen hinweg.

Wegen des Abgasskandals wollen auch zahlreiche Gebrauchtwagenkäufer von den Herstellern und auch den Verkäufern ihrer Dieselautos Schadensersatz fordern, vom Vertrag zurücktreten oder sich gegen (Folge-)Schäden absichern. Doch ein große Gruppe von Autobesitzern ist besonders verunsichert, ob sie überhaupt etwas fordern können: Die Gebrauchtwagenkäufer.

 

Denn diese Fahrzeugbesitzer können auf ein unvermutetes Hindernis stoßen, wenn sie sich an die Verkäufer und Händler ihrer gebrauchten Seat, VW, Skoda oder Audi wenden und Schadensersatz, den Rücktritt vom Autokauf oder eine Minderung einfordern. Wegen des "Kleingedruckten" von oft eingesetzten Musterverträgen scheint auf den ersten Blick so, dass die Autokäufer nur ein Jahr lang ihre Rechte wegen Automängel einfordern können.

 

Oft verwendete Musterverträge können Rechte der Gebrauchtwagenkäufer wegen Automängeln nicht nach einem Jahr "abschneiden"

 

Aber diese Beschränkung auf ein Jahr nach dem Autokauf entfaltet in vielen Fällen keine Wirkung. Der Bundesgerichtshof erklärte im April 2015 die in vielen Verträgen verwendete Einschränkung für unwirksam. Der BGH entschied über eine Vertragsvorlage des ZDK (Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V), Stand 03/2008. In der Praxis hat diese Urteil weitreichende Folgen für viele Gebrauchtwagenkäufer und die Händler: Sie können bei einem PKW-Mangel nicht nur ein Jahr lang vom Händler ihre Rechte wie Rücktritt, Schadensersatz, etc. einfordern. Das Kleingedruckte der Musterverträge kann ihnen entgegengehalten werden. Inmitten des Abgasskandals hat diese höchstrichterliche Entscheidung besonderes Gewicht, da sie zahlreichen Käufern von gebrauchten Autos mehr Zeit verschafft.

 

Wenn Gebrauchtwagenkäufer sicher wissen wollen, ob sie von diesem höchstrichterlichen Urteil profitieren können, dann sollten sich sie an einen Anwalt wenden und ihren Vertrag prüfen lassen. Hierbei sollten sich die Käufer der Gebrauchtwagen allerdings nicht allzu viel Zeit lassen. Denn auch eine auf zwei Jahre verlängerte Gewährleistung kann ablaufen, während die Autobesitzer auf die Rückrufaktion warten. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet wegen des Abgasskandals auch eine Interessengemeinschaft.

 

Weitere Informationen befinden sich auf der Spezialseite www.vw-schaden.de

 

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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