VW Skandal und Seat Ibiza: Fachanwälte helfen Autokäufern beim Sichern von Gewährleistungsrechten

VW Skandal und Seat Ibiza: Fachanwälte helfen Autokäufern beim Sichern von Gewährleistungsrechten
30.10.2015247 Mal gelesen
Der Beginn der Rückrufaktion wegen des Abgasskandals ist noch in weiter Ferne. Doch für etliche Autokäufer wird die Zeit bereits knapp, weil ihre Gewährleistungsrechte abzulaufen drohen. Fachanwälte helfen, wenn das Fristende bedrohlich nahe rückt und sichern die Rechte für die PKW-Besitzer.

Der Seat Ibiza mit 1,6 l - 2,0 l TDI-Dieselmotoren gehört zu den direkt vom VW Skandal betroffenen Modellen. Wenn der eigene PKW noch nicht lange gekauft ist, dann rücken für so manchen Besitzer die Gewährleistungsrecht in den Fokus. Die betroffenen Autobesitzer sind sich unsicher, was die die Abgasaffäre letztendlich sie bedeutet, und wollen sich ihre Chance auf eine Fahrzeugtausch oder auch Schadensersatz sichern. Denn nicht jeder Betroffene will die Rückrufaktion in die Werkstätten abwarten. Denn nicht wenige Autobesitzer sind sich unsicher, wie sich die Rückrufaktion auf ihre Gewährleistungsrechte auswirkt.

 

Aus rechtlicher Sicht müssen die Autobesitzer nicht wegen der Rückrufaktion auf ihre Gewährleistungsrechte "verzichten". Das Gesetz ist eindeutig: Zeigen sich nach dem Autokauf innerhalb von zwei Jahren Defekte oder Mängel - und die Manipulation der Abgaswerte zählt dazu - dann stehen den Käufer eine Reihe unterschiedlicher Gewährleistungsrechte zu. Diese Rechte können bereits jetzt geltend gemacht werden.

 

Anwälte helfen beim Prüfen, Einfordern und Absichern von Gewährleistungsrechten

 

Die Gewährleistungsrechte eröffnen den Autokäufern, die sich ungern auf die "Reparatur" ihres Motors einlassen möchten, verschiedene Möglichkeiten. Zum Beispiel kann nicht nur die Reparatur des EA 189-Motors verlangt werden, sondern auch die Neulieferung eines mangelfreien Autos (früher wurde dies als "Wandlung" bezeichnet). Die Autokäufer können im Gewährleistungsfall auch noch auf weitere Rechte zurückgreifen: Schadensersatz, Minderung oder auch die Rückabwicklung des Autokaufs. Seat Ibiza-Besitzer, die noch Gewährleistungsrechte haben, stehen also mehr Möglichkeiten offen als nur das Warten auf den Werkstatttermin.

 

Zum anderen können die Autobesitzer sich auch an die Hersteller wenden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer klagt zum Beispiel für einen VW Golf-Besitzer gegen die Volkswagen AG. Es wird gefordert, dass der Autobauer sämtliche Schäden übernehmen soll, die durch den VW Abgasskandal entstanden sind. Mehr Informationen zu den Rechten der Autokäufer sind auf der Internetseite www.vw-skandal.de zusammengestellt.

 

Bei laufenden Gewährleistungsfristen ist Abwarten keine gute Wahl

 

Wenn Autobesitzer noch innerhalb der Gewährleistung sind, dann ist gerade im VW Skandal das Timing ein wichtiger Punkt. Wer sich beispielsweise vollständig von dem mit dem EA 189-Makel behafteten Seat Ibiza trennen und ein mangelfreies Modell haben wollen, sollte dies jetzt einfordern. Die Rechtslage verändert sich, je mehr Zeit verstreicht. Wenn der Werkstatttermin für die Reparatur vor der Türe steht, dann können die Händler den Umtausch des Autos verweigern und stattdessen auf die Reparatur verweisen. Mit anderen Worten: Auch die Gewährleistungsrechte selbst verändern sich.

 

Und es gibt aus anwaltlicher Sicht noch einen weiteren Grund, weswegen die Autokäufer sich jetzt tätig werden sollten. Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer meldeten sich in den vergangenen Tagen immer wieder Autobesitzer, die bei denen die zweijährige Gewährleistung fast abgelaufen ist. In solchen Fällen müssen sofort rechtliche Maßnahmen ergriffen werden, um die Rechte der betroffenen Autobesitzer zu sichern. Fristwahrende Maßnahmen sollten jedoch von Anwälten vorgenommen werden. Zudem können Anwälte auch verlässlich die verschiedenen rechtlichen Fristen prüfen, die im VW Skandal wichtig sind. Auch die Verbraucherzentrale Bayern hat in einem Radiointerview auf Bayern 2 nicht zum Abwarten, sondern zum Handeln geraten. Der ADAC rät ebenfalls zum Absichern der eigenen Rechte.

 

Weitere Informationen rund um die Rechte von Autobesitzern im VW-Skandal befinden sich auf der Internetseite www.vw-schaden.de

 

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