VW Skandal und Gewährleistungsrechte: Fachanwälte sichern für Autokäufer deren Rechte

VW Skandal und Gewährleistungsrechte: Fachanwälte sichern für Autokäufer deren Rechte
29.10.2015190 Mal gelesen
Für viele Autokäufer tickt in der Abgasaffäre die Uhr: Die Gewährleistung läuft unerbittlich ab. Fachanwälte helfen, wenn das Fristende bedrohlich nahe rückt und sichern die Rechte der PKW-Besitzer.

Der VW Abgasskandal betrifft viele Autokäufer, die ihren Volkswagen, Seat, Audi oder Skoda noch nicht lange haben. Viele dieser Autobesitzer haben noch Gewährleistungsrechte auf ihre Fahrzeuge. Die Chance auf eine Fahrzeugtausch oder auch Schadensersatz wollen viele Besitzer eines EA 189-Dieselautos nutzen, doch die bevorstehende Rückrufaktion und Presseberichte über mögliche Reparaturfolgen verunsichern sie. Denn den allermeisten PKW-Besitzer ist unklar ist, wie sich die Rückrufaktion auf ihre Gewährleistungsrechte auswirkt.

 

Aus rechtlicher Sicht lässt sich dieser Zwiespalt lösen. Die Autobesitzer sind nicht gezwungen, wegen der Rückrufaktion auf ihre Gewährleistungsrechte zu "verzichten". Die Gesetzeslage ist eindeutig: Wenn sich innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf des Autos Defekte oder Mängel zeigen, dann stehen den Käufer eine Reihe unterschiedlicher Gewährleistungsrechte zu. Diese Rechte können bereits jetzt geltend gemacht werden - die Autokäufer sind nicht gezwungen, auf jeden Fall die Rückrufaktion abzuwarten.

 

Auf die Gewährleistungsrechte Umtausch, Schadensersatz, Reparatur, Minderung wollen viele Dieselbesitzer zurückgreifen - Anwälte helfen bei der erfolgreichen Umsetzung und Sicherung der Rechte

 

Die Gewährleistungsrechte wegen Fahrzeugmängeln bieten den Autokäufern Möglichkeiten, die vor dem Hintergrund des VW Skandals besonders interessant sind. Zum Beispiel kann nicht nur die Reparatur des EA 189-Motors verlangt werden, sondern auch die Neulieferung eines mangelfreien Autos. Diese Möglichkeit ist vielen Autokäufern unter dem alten Namen "Wandlung" ein Begriff. Heute bezeichnet das Gesetz dies als Nachlieferung. Weitere Rechte, auf die Autokäufer im Gewährleistungsfall zurückgreifen können, sind der Schadensersatz, die Minderung oder auch die Rückabwicklung des Autokaufs. Zum anderen können die Autobesitzer sich auch an die Hersteller wenden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer klagt zum Beispiel für einen VW Golf-Besitzer gegen die Volkswagen AG. Von dem Wolfsburger Autobauer wird gefordert, dass dieser sämtliche Schäden übernehmen soll, die durch den VW Abgasskandal entstanden sind. Mehr Informationen zu den Rechten der Autokäufer sind auf der Internetseite www.vw-skandal.de zusammengestellt.

 

Wenn Autokäufer diese Rechte einfordern wollen, dann sollten sie nicht zögern. Denn im VW Skandal ist das richtige Timing wichtig. Und dies aus zwei Gründen.

 

Wenn Autobesitzer sich von ihrem EA 189-PKW trennen und einen mangelfreien VW, Skoda, Audi oder Seat haben wollen, dann sollten sie nicht zögern. Die Rechtslage verändert sich, je mehr Zeit verstreicht. Wenn die Rückrufaktion vor der Türe steht, dann können die Händler den Umtausch des mangelbehafteten Dieselfahrzeugs verweigern und stattdessen auf die Reparatur verweisen. Wenn gerade die Möglichkeit der Neulieferung eines mangelfreien Autos können die Betroffenen nicht mehr lange nutzen.

 

Und es gibt aus anwaltlicher Sicht noch einen weiteren Grund, weswegen die Autokäufer jetzt tätig werden sollten. Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer meldeten sich in den vergangenen Tagen immer wieder Autobesitzer, die bei denen die zweijährige Gewährleistung fast abgelaufen ist. In solchen Fällen müssen sofort rechtliche Maßnahmen ergriffen werden, um die Rechte der betroffenen Autobesitzer zu sichern. Fristwahrende Maßnahmen sollten jedoch von Anwälten vorgenommen werden. Zudem können Anwälte auch verlässlich die verschiedenen rechtlichen Fristen prüfen, die im VW Skandal wichtig sind. Auch die Verbraucherzentrale Bayern hat in einem Radiointerview auf Bayern 2 nicht zum Abwarten, sondern zum Handeln geraten. Der ADAC rät ebenfalls zum Absichern der eigenen Rechte.

 

Weitere Informationen rund um die Rechte von Autobesitzern im VW-Skandal befinden sich auf de Spezialseite www.vw-schaden.de

 

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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