WIDERRUF AUTOKREDIT Mercedes Benz Bank, Neue Urteile

Anwalt aus Stuttgart, Daimler bzw. Mercedes Dieselskandal
08.01.2020144 Mal gelesen
​kostenlose Erstberatung und Bewertung durch erfahrene Fachanwaltskanzlei im Bank- und Kapitalmarktrecht

Neben einer Schadensersatzklage gegen den Hersteller Daimler AG besteht bei einem finanzierten Autokauf die weitere chancenreiche Möglichkeit der Rückabwicklung über die finanzierende Autobank, also der Mercedes-Benz Bank, durch Widerrruf des Autokredites!

Nach Auffassung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser, Inhaber der Fachanwaltskanzlei Eser, haben Besitzer von Diesel- Fahrzeugen mit dem sog. Widerrufsjoker (Rückabwicklung über den Widerruf des Autokredits infolge eines Verbundgeschäftes zwischen Darlehensvertrag und Autokaufvertrag) ein sehr scharfes Schwert in der Hand, um eine komplette Rückabwicklung zu erreichen.

Vor diesem Hintergrund sind Einzelklagen immer noch möglich und auch tatsächlich in der Sache erfolgsversprechend.

Eser Rechtsanwälte vertreten im Mercedes Benz -Abgasskandal mehr als 120 Betroffene und werden bundesweit tätig. Insofern wurden und werden  Klagen auf Rückabwicklung bei verschiedenen Gerichten bereits eingereicht.

?Folgen des Kreditwiderrufs:

?Ein wirksamer Kreditwiderruf führt zu einer Rückabwicklung der Verträge. Der Verbraucher erhält seine Anzahlung sowie die bereits geleistete Tilgung zurück. Im Gegenzug muss er den PKW an die kreditgebende Bank herausgeben.

Aktuelle Urteile gegen die Mercedes-Benz Bank:

Bundesweit haben bereits schon verschiedene Landgerichte die Mercedes-Benz Bank auf Rückabwicklung des Autokaufs verurteilt.

Hochaktuell hat nun auch das Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 13.11.2019- 4 U 7/19 und 4 U 8/19), unter Berücksichtigung aktueller BGH-Entscheidungen die Fehlerhaftigkeit des Autokreditvertrages zu Gunsten des Verbrauchers festgestellt und daher die Mercedes-Benz Bank zur Rückabwicklung verurteilt.

Das Oberlandesgericht Brandenburg hat sich vor allem an unten stehender Angabe, zur Berechnungsmethode der Vorfälligkeitsentschädigung, gestört und die Fehlerhaftigkeit festgestellt.

"Im Falle der vorzeitigen Rückzahlung kann der Darlehensgeber eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Die Vorfälligkeitsentschädigung beträgt 1 Prozent beziehungsweise, wenn der Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung geringer als ein Jahr ist, 0,5 Prozent des zurückgezahlten Betrages. Ist die so ermittelte Vorfälligkeitsentschädigung höher als die Summe der noch ausstehenden Zinsen, wird diese Summe als Vorfälligkeitsentschädigung berechnet."

Das Oberlandesgericht ist jedenfalls der Auffassung, dass die obige verwendete Angabe weder klar noch verständlich ist.

?Betroffene Autokunden können sich bei Verwendung der obigen Angabe mit Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser in Verbindung setzen und sich über die Rechtslage sowie weitere rechtliche Schritte informieren lassen.

?Besondere Vorteile für Kreditverträge ab 13.06.2014 - hier ist ein Ausstieg sogar ohne Nutzungsersatz möglich

?Gerne prüfen Eser Rechtsanwälte Ihre Widerrufsbelehrung sowie Ansprüche auf Rückgabe (Mängelgewährleistungsansprüche) kostenfrei für Sie.

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, stellen wir dort eine Deckungsanfrage zur Kostenübernahme. Auch diese Leistung ist für Sie kostenfrei.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des DeutschenAnwaltVereins. Darüber hinaus lehrt er im Fachbereich Finanzdienstleistungen als nebenberuflicher Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart (DHBW). In Berlin (Friedrichstraße) ist eine Zweigstelle der Anwaltskanzlei vorhanden.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser ist seit nunmehr 15 Jahren im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts tätig und verfügt über eine umfangreiche Expertise bei der Frage der Rückabwicklung von Autokrediten.

 

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