Aktuelle Urteile zum Thema Facebook-Recht: Im Netz ist es alles komplizierter

anwalt24 Fachartikel
24.05.201875 Mal gelesen
Auf Facebook präsentieren viele Leute ihre Meinung. Dabei geht es oft um den Urlaub oder die Familie und heikle politische Themen. Das soziale Netzwerk ist davon nicht immer begeistert. In einem Fall musste das Gericht über einen möglichen Hasskommentar zur Flüchtlingspolitik wieder freigeben.

Schmutzig, dreckig und es ist nicht die Bahnhofstoilette

In einem Kommentar hatte sich ein Mann auf den ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orban bezogen. Er kommentierte die Flüchtlingsaufnahme Deutschlands mit den Worten: ,,Die Deutschen verblöden immer mehr. Kein Wunder, werden sie doch von linken Systemmedien mit Fake-News über Facharbeiter, sinkende Arbeitslosenzahlen oder Trump zugemüllt.''

Der Kommentar wurde von Facebook einige Zeit später gelöscht mit Verweis auf die Gemeinschaftsstandards des sozialen Netzwerks. Daraufhin wurde der Nutzer für 30 Tage gesperrt. Gegen die Maßnahme beantragte der Nutzer vor dem Berliner Landgericht eine einstweilige Verfügung. Die Eilmaßnahme wurde am 23.03.2018 erlassen und seinen Anwälten am 06.04.2018 zugestellt. Während des Verfahrens wurde Facebook nicht gehört und das Gericht gab keine Begründung an.

Große Missstimmungen bei großen Facebookprofilen

Im Rahmen eines anderen Falles hatte das ZDF einen Account eines privaten Nutzers auf ihren ZDF und ZDF-heute Seiten für Kommentare gesperrt. Nach Angaben des öffentlich-rechtlichen Senders habe der Kommentator gegen die geforderten Umgangsformen der Profilseiten verstoßen. Vor der Sperrung wurde er abgemahnt. Gegen die Maßnahmen von Facebook klagte der Mann vor Gericht und verlor.

Auch im freien Netz bestehen Verhaltensregeln

Wer sich in einem sozialen Netzwerk als neuer Nutzer anmeldet, der akzeptiert mit seiner Anmeldung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kommunikationsportale. Darin befinden sich die Umgangsregeln und mögliche Sanktionen für Verstöße. der Verhaltenskodex wird auch als Gemeinschaftsstandards bezeichnet. In diesen ist die Verbreitung von Hassbotschaften untersagt. Die Gerichte müssen dann am Ende in die Interessensabwägung die Meinungsfreiheit des Einzelnen miteinbeziehen.

Eine angenehme Diskussion im Netz führen - das ist gar nicht so einfach

Eine Debatte in sozialen Medien ist oft aufgeregter und unhöflicher als ein Gespräch in der Realität. Wegen der beiwohnenden Anonymität trauen sich viele Teilnehmer deutlich mehr zu. Dabei handelt es sich beim Internet nicht um einen rechtsfreien Raum. Ein sogenanntes Facebook-Recht hat sich im Laufe der Zeit entwickelt. Wie man die Meinungsfreiheit genau von der Hassparole unterscheidet, ist bisher noch keinesfalls abschließend geklärt. Wer dennoch gerne meckert, der denkt doch bitte an die gute alte Satire: Lästern mit Niveau!

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