Abofallen im Internet – Was ist zu tun?

Internet, IT und Telekommunikation
27.09.2010 606 Mal gelesen
Im Internet gibt es eine Unzahl von guten und kostenfreien Angeboten. Allerdings gibt es auch eine Reihe von Angeboten, die auf den ersten Blick kostenfrei erscheinen, aber für deren Nutzung dann nach wenigen Wochen doch eine Rechnung ins Haus flattert. Was ist zu tun?

Freie und nützliche Software, Texte, Gedichte, Bilder u.v.m. kann auf vielen Seiten im Internet kostenfrei heruntergeladen werden. Auch gibt es viele Foren / Flirtplatformen / Kontaktbörsen an denen kostenfrei teilgenommen werden kann. Selbstverständlich werden alle diese Dienstleistungen auch kostenpflichtig angeboten. Häufig ist auch die Konstellation, daß dieselbe Seite in verringertem Umfang kostenfrei ihr Angebot zur Verfügung stellt; für weitere Funktionen ist dann aber eine kostenpflichtige Mitgliedschaft erforderlich.

 Das vorgesagte führt zu einer gewissen Unübersichtlichkeit des Angebots und des Umfangs von Webseiten. Hier setzen bestimmte Anbieter an. Das Angebot mancher Webseiten erscheint auf den ersten (und auch zweiten Blick!) kostenfrei. Nach einer Registrierung / Anmeldung, die für die Nutzung der Webseite erforderlich ist, wird der Nutzer dann nach einigen Wochen mit einer ersten (Teil-)Rechnung überrascht- oder es werden gar von dem bei der Anmeldung angegebenen Konto Beträge abgebucht! Es wird behauptet der Kunde habe ein in manchen Fällen sogar 24 - monatiges Abonnement abgeschlossen. Die Kosten für die gesamte Laufzeit betragen dabei manchmal mehrere hundert Euro. Nachfragen / Widerrufsversuche / Kündigungen der überraschten Kunden bei Anbieter werden häufig durch fehlende Telefonnummern und manchmal auch der Nichtannahme von Schreiben erschwert.

Für solche Webseiten / Anbieter hat sich der Begriff "Abofalle" etabliert. Gemeinsam ist diesen Seiten, daß es für den Nutzer häufig nicht erkennbar ist, daß sich hinter dem Angebot ein kostenpflichtiger Vertrag "versteckt". Häufig sind die Hinweise sehr versteckt oder klein angebracht. Teilweise werden Verlängerungen von Probeabonnements  auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen "vereinbart". Dies führt in vielen Fällen dazu, daß kein wirksamer Vertrag geschlossen wurde. Allerdings kann dies von Fall zu Fall unterschiedlich sein.

Dem Nutzer gegenüber wird dann häufig sehr nachdrücklich auf den erfolgten Vertragsschluss hingewiesen und auch mit Inkassounternehmen und manchmal mit Schufa-Einträgen gedroht.

Wie verhindert man das "Tappen" in eine "Abofalle"?

  • Prüfen Sie das Angebot sorgfältig. Tatsächlich ist in vielen Fällen doch ein kleiner "versteckter" Hinweis vorhanden. Auch das häufig ungeliebte Lesen der AGB ist sinnvoll.
  • Seien Sie vorsichtig bei der Anmeldung! Insbesondere dann, wenn für ein kostenfreies Angebot die Angabe der Bankdaten verlangt wird! Dies ist bei der Anmeldung für kostenfreie Dienste absolut unüblich.
  • Seien Sie auch vorsichtig bei Testabonnements. In vielen Fällen verlängern diese sich dann automatisch und müssen aktiv beendet werden
  • Googeln Sie die Webseite! In vielen Fällen sind die Abofallen schon bekannt und Sie werden schnell fündig.
  • Sie sollten bei jedem Anmeldevorgang Screenshots machen. Auch Emails in diesem Zusammenhang sollten aufbewahrt werden. Dies kann eine spätere Abwehr von unberechtigten Forderungen erleichtern.

Wie komme ich aus der "Abofalle" raus?

  • Machen Sie umgehend von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch und kündigen Sie hilfweise!
  • Falls dies keine Wirkung zeigt - was leider recht häufig der Fall ist - sollten Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen. Dieser kann die Wirksamkeit des vorgeblichen Vertragsabschlusses prüfen und geeignete Schritte einleiten.

RAe Gravel & Herrmann - Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft sind u.a. auf das Internetrecht spezialisiert und beraten Mandanten auch in Fragen von "Abofallen".