Einmonatiges Widerrufsrecht bei eBay !

Internet, IT und Telekommunikation
06.10.2006 2057 Mal gelesen
Viele eBay-Händler verwenden Widerrufsbelehrungen, in denen dem Verbraucher eine Widerrufsfrist von 2 Wochen eingeräumt wird. Das KG Berlin (Beschl. vom 18.07.2006 - 5 W 156/06) und das OLG Hamburg (Urteil vom 24.08.2006 - 3 U 103/06) haben nunmehr entschieden, dass die Widerrufsfrist bei eBay-Käufen regelmäßig einen Monat betrage. Begründet werden die Entscheidungen damit, dass die 2-wöchige Widerrufsfrist nur dann gelte, wenn der Verbraucher die Widerrufsbelehrung vor oder bei Vertragsschluss in Textform erhalte. Da der Vertragsschluss bei eBay bereits mit Abgabe der Erklärung des Verbrauchers vollzogen werde und die bloße Belehrung auf der Webseite nicht dem Erfordernis der Textform iSd § 126b BGB genüge, gelte daher folglich die einmonatige Widerrufsfrist des § 355 Abs. 2 S. 2 BGB.
 
Unter Zugrundelegung dieser Entscheidungen wären somit viele Widerrufsbelehrungen bei eBay unrichtig mit der Folge, dass wettbewerbsrechtliche Abmahnungen drohen.
 
Wenngleich gegen die Entscheidungen des KG Berlin und des OLG Hamburg Bedenken bestehen, dürfte es sich zur Vorbeugung vor Abmahnungen dennoch empfehlen, den Verbrauchern künftig eine Widerrufsfrist von einem Monat einzuräumen. Dies gilt nicht zuletzt auch deshalb, weil dem Verbraucher im Falle einer nicht oder nicht ordnungsgemäß erteilten Widerrufsbelehrung grundsätzlich auch ein zeitlich unbeschränktes Widerrufsrecht zusteht.