Schnäppchen bei Amazon – Amazon will Bestellungen mit zu günstigen Preisen stornieren?

Internet, IT und Telekommunikation
24.09.20101369 Mal gelesen
Einigen Presseberichten zufolge kam es gestern zu einem freudigen Erlebnis für Kunden von Amazon in Deutschland. So bewegten sich die Preise für Blue-ray-Filme kurzzeitig in einer Preisspanne von 1 – 3 Euro. Es wird berichtet, daß Amazon alle zu diesen Preisen getätigten Bestellungen nun stornieren will, da es sich um einen Fehler bei der Preisauszeichnung handele. Ist das rechtens?

Die Frage kann man nicht mit absoluter Sicherheit beantworten: Hier kommt es auf die genauen Umstände an. Z.B. wie diese Auszeichnungsfehler zustande kamen und wann Amazon diese erkannt hat.

Sicher ist: Auch im Internet gelten die normalen Regeln für einen (Kauf-) Vertragsschluss. Demnach gilt: Durch das ins Netz stellen von Angeboten gibt der Verkäufer in der Regel eine - juristisch ausgedrückt - "invitatio ad offerendum" ab. D.H. Interessenten können ein Angebot abgeben, eine Sache zu den genannten Konditionen zu erwerben. Dieses Angebot nimmt der Verkäufer dann z.B. durch eine Emailbestätigung oder einfach durch den Abschluss des Bestellvorganges an und ist dann an den Vertrag - inklusive Preis ! - gebunden. Auch das "normale" Kaufvertragsrecht kennt natürlich Irrtümer und lässt unter gewissen Umständen die Anfechtung - also die Auflösung eines Kaufvertrages zu.

Ob dies im konkreten Fall so einfach möglich ist, müsste genauer untersucht werden. Hier ein allgemeiner Ratschlag.

Was könnten Käufer unternehmen, wenn Sie das Produkt zu dem günstigen Preis erwerben wollen:

  • Falls eine Stornierungsmitteilung durch den jeweiligen Anbieter- etwa per Email - eingeht, sollte dieser "widersprochen" werden. In dem "Widerspruch" sollte die Erklärung enthalten sein, dass man an dem Vertag zu den vereinbarten Konditionen - genaue Bezeichnung des Produkts und des Preises - festhält. Weiter sollte eine angemessene Frist gesetzt werden und die Lieferung in dieser Frist verlangt werden.
  • Falls ein Internetanbieter sich weigert, den Vertrag zu den genannten Konditionen zu erfüllen, kann ein auf diese Materie spezialisierter Rechtsanwalt aufgesucht werden, der die konkreten Umstände und die Rechtslage bewertet.

RAe Gravel & Herrmann - Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft - Münster beraten Mandanten zu allen Fragen des Internetrechts.