Verstoßen ins Internet gestellte Fotos von Mißständen z. B. in einem Hotel gegen das Hausrecht des Besitzers?
Jeder kennt inzwischen die gängigen Hotelbewertungsseiten: holidaycheck.de oder auch hotelbewertungen.net, hotelkritiken.de usw.
Über die üblichen Berichte hinaus, in denen dann die Zimmer, die Außenanlagen, das Hotel an sich, oder sonstiges bewertet und beschrieben werden, finden sich oft von den Berichterstatter selbst erstellte Fotos, die dann auch die Mängel aufzeigen.
Es stellt sich die Frage, ob es erlaubt ist, solche Fotos ins Internet zu stellen, denn dies könnte gegen das Hausrecht des Hotelbesitzers verstoßen.
Aufnahmen, die unter Verstoß gegen das Hausrecht gefertigt wurden, verletzen das allgemeine Persönlichkeitsrecht gem. Art. 2 Grundgesetz.
Der Erwerb einer Eintrittskarte z. B. zu einem Konzert beinhaltet nicht auch gleichzeitig eine Fotografiererlaubnis!
Wer nun beispielsweise ein Foto bei holidaycheck. de veröffentlicht, auf welchem der Schimmel an den Tapeten in einem Hotelzimmer zu sehen ist, beabsichtigt, diese Mängel aufzuzeigen.
Es handelt sich dabei um keine gestellte Aufnahme, ein Aufnahmeverbot im Sinne eines Fotografierverbotes, welches gesetzlich geregelt ist, liegt nicht vor, und letztlich fällt die Aufnahme unter die journalistische Freiheit. Den das Hotel soll ja nicht grundlos an den Pranger gestellt, sondern genau die Mißstände sollen aufgedeckt werden. Das Hausrecht steht dem daher nicht entgegen, wobei sogar noch zu überlegen wäre, ob der Gast nicht ein eigenes Hausrecht genießt, weil er schließlich für das Hotelzimmer für die Zeit, in der er es benutzt, auch bezahlt.