Zahlungsaufforderungen der Antassia GmbH für die Seite top-of-software.de

Internet, IT und Telekommunikation
09.03.201010522 Mal gelesen
Zahlungsaufforderungen dieser Firma sollten nicht beglichen werden, weil keine Verträge zustandegekommen sind

In den letzten Wochen mehren sich auch bei uns die Hinweise von Mandanten, daß sie über die Internet-Seite top-of-software.de in eine Abo-Falle geraten sind.

Geworben wird mit kostenloser Software - der Nutzer muß sich allerdings registrieren lassen und seine persönlichen Daten eingeben. Kurze Zeit darauf flattert dann eine Rechnung der Antassia GmbH ins Haus, wer nicht bezahlt, wird gemahnt.

Dabei wird die Behauptung aufgestellt, der Nutzer habe ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen, das 12 x 8 Euro = 96 Euro kosten soll. Bei einer angeblich vereinbarten Vertragslaufzeit von zwei Jahren ergibt dies insgesamt 192 Euro. 

Dieser Betrag sollte auf keinen Fall gezahlt werden, denn unserer Auffassung nach sind überhaupt keine Verträge zustandegekommen. Auch die Stiftung Warentest warnt vor solchen Abo-Fallen und davor, zu bezahlen.

Hinweise auf die Kosten finden sich nämlich an unscheinbarer Stelle in den AGB's, diese müßten aber deutlich hervorgehoben sein, was nicht der Fall ist. Auch die Widerrufsbelehrungen sind nicht ausreichend.

Das ganze Layout und die Struktur dieser Seite erinnert an die einschlägig bekannten Abzockangebote Opendownload.de und den Nachfolger Softwaresammler der Content Services Ltd.. Möglicherweise stecken dieselben Personen dahinter.

Betroffene sollten sich an einen Rechtsanwalt wenden, und wer eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte durchaus über eine negative Feststellungklage nachdenken, damit den Betreibern dieser Seite Einhalt geboten werden kann.