Das Anfertigen von einzelnen Privatkopien ist erlaubt. Nun könnte man auf die Idee kommen, eine Musikdatei oder ein Hörbuch auf die private Homepage zu stellen und zum Download anzubieten. Das ist jedoch gleich "doppelt" verboten.
Erstens gibt es ein Problem mit dem Personenkreis. Zwar ist es anerkannt, dass Privatkopien an Familienmitglieder und Freunde weitergegeben werden dürfen. Doch auch auf eine eher unbekannte private Website könnten Dritte zugreifen und die Dateien herunterladen. Damit liegt aufgrund des unbestimmten Personenkreises schon begrifflich keine Privatkopie mehr vor.
Zweitens ist die Art und Weise der Kopie nicht rechtskonform. Das Urheberrecht unterscheidet strikt zwischen der einfachen Kopie auf CD, Festplatte, USB-Stick, etc. und solchen Kopien, die ins Internet gestellt werden. Die Privatkopie erfasst lediglich ersteren Fall und stellt eine Ausnahme zum sogenannten Vervielfältigungsrecht des Urhebers dar (vgl. § 16 UrhG). Anders verhält es sich mit Kopien im Internet. Diese betreffen nicht nur das Vervielfältigungsrecht, sondern darüber hinaus auch das sogenannte Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG). In dieses Recht darf aufgrund der Privatkopie nicht eingegriffen werden. Daher wäre ein Upload ins Internet selbst dann keine Privatkopie, wenn technisch sichergestellt wäre, dass nur ausgewählte Freunde Zugriff auf die Dateien hätten.