„Gratis Internetzugang“ Jetzt wird´s teuer?

Internet, IT und Telekommunikation
18.07.20061547 Mal gelesen

"Gratis Internetzugang" Jetzt wird´s teuer? Seit Anfang des Jahres wundern sich viele geprellte Verbraucher, dass Sie für das scheinbar so lukrative gratis Internetzugangs- Angebot diverser Internetanbieter die über gängige Einwahlprogramme, sogenannte low cost router, angewählt werden, auf einmal auf der Telekomrechnungen Gebühren um die ? 5,00 für ein vermeintliches Abo finden..Diese Masche funktioniert nur bei Einwahl über analoge Verbindungen oder bei Isdn by call Nutzung.Bei der Anmeldung wurde nämlich, für den Verbraucher unmerklich, ein Vertrag über ein Jahresabo, zu einem monatlichen Fixpreis, abgeschlossen.Muss der Kunde nun zahlen?In den allermeisten Fällen ist die auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung widerrufbar.In der Regel fehlt jegliche Belehrung über das Widerrufsrecht oder den Vertragsabschluss als solchen.Was sollte der geprellte Verbraucher tun?Wir empfehlen genau nachzuschauen, bei wem man einen Vertrag "eingewählt" hat.Gegenüber der Gebühren geltend machenden Firma ist sodann die auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung zu widerrufen. Der Widerruf ist idealerweise per Einschreiben, in jedem Fall schriftlich an den Anbieter zu senden.In den Text sollte rein:VertragsdatenVertragsabschlussdatum und die folgende Erklärung:Hiermit widerrufe ich die auf den Abschluss des oben bezeichneten Vertrages gerichtete Willenserklärung nach den Bestimmungen des deutschen Verbraucherschutzrechtes.Einer Begründung bedarf es nicht.Es sollte noch klarstellt werden, dass keine Zahlungen erfolgen.Die Gebühren sollte man bei der Überweisung an die Telekom abziehen bzw. von der Bank rückbuchen lassen.Sollten der Anbieter dennoch hartnäckig bleiben, dann bitte gleich zum Anwalt.Insbesondere dann, wenn über die vermeintlich geschuldete Summe ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt werden sollte.Bei Fragen, sprechen sie uns an!Rechtsanwalt Jörg Reich 

http://www.anwaelte-giessen.de