Ebay - BGH - Urteil - Keine Wertersatzpflicht für Verbraucher nach Rückgabe gebrauchter Ebay-Ware

Internet, IT und Telekommunikation
27.01.20102360 Mal gelesen

Ebay - Keine Wertersatzpflicht für Verbraucher nach Rückgabe gebrauchter Ebay-Ware

Der BGH hat die Rechte der Verbraucher, die Waren über die Ebay Plattform beziehen gestärkt und klargestellt, dass diese grundsätzlich keine Wertersatzpflicht bei der Rückgabe von Waren treffe, da vor Vertragsschluss kein Hinweis hierauf erfolge, was jedoch zwingend notwendig sei.
Die Richter betonten zudem, dass ein solcher Hinweis in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers nicht ausreichend sei, da dies den Käufer nicht ausreichend schütze.
Dieses Urteil ist Ausfluss der aktuellen europäischen Rechtsprechung und stellt zugleich eine massive Bedrohung für die Shopbetreiber dar, da diese im Zweifel auf ihren beschädigten Waren sitzen bleiben. Dies hat der Gesetzgeber bereits erkannt und daher eine Widerrufsbelehrung zum Wertersatz konzipiert, die ab 11.06.2010 Gültigkeit erlangen wird. Diese sieht vor, dass die Belehrung nicht nur vor dem Kauf, sondern auch unmittelbar nach Vertragsschluss dem Käufer übermittelt werden kann, so dass die Verkäufer künftig Wertersatz für die Abnutzung von Waren bei bestimmungsgemäßen Gebrauch verlangen können. Dies würde zu einem gerechten Ausgleich zwischen Verbrauchern und Verkäufern führen und ist daher zwingend geboten.

Datum: 09.12.2009
Autor: Gulden
Rubrik: E-Commerce
Mehr über: Ebay, AGB, Widerrufsbelehrung

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