Hinweispflicht nach dem neuen Batteriegesetz für Online - Händler

Internet, IT und Telekommunikation
24.11.20091449 Mal gelesen

Zum ersten Dezember wird die bisherige Batterieverordnung vom neuen Batteriegesetz ersetzt. Hieraus ergeben sich für Online Shops, die batteriebetriebene Geräte wie Uhren und Batterien selbst vertreiben Hinweispflichten die im Falle der Missachtung mit Geldbußen bis zu 10.000 Euro geahndet werden können.
Der Käufer muss darauf hingewiesen werden, wo er die Battereien abliefern kann und dass dies unentgeltich für den Käufer sein muss.
Die Hinweispflichten können dem Kunden mit der Warenlieferung in Papierform beigelegt oder mittels einer entsprechenden Verlinkung auf der Angebotsseite dem Kunden veranschaulicht werden.
Das Bundesministerium für Umwelt weist auf seiner Internetpräsenz zudem auf folgendes hin:

"Das Inverkehrbringen von Batterien und Akkumulatoren ist ab dem 1. Dezember 2009 nur noch Herstellern und Importeuren gestattet, die sich zuvor gegenüber dem beim Umweltbundesamt (www.umweltbundesamt.de) geführten Register angezeigt und dabei Angaben zur Wahrnehmung ihrer Produktverantwortung hinterlegt haben. Ergänzend wird auch die bundesweite Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und die Verhängung von Bußgeldern im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Pflicht der Hersteller und Importeure von Batterien und Akkumulatoren zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Rücknahme- und Entsorgungsverantwortung beim Umweltbundesamt konzentriert."

Datum: 24.11.2009
Autor: FA, RA Gulden
Rubrik: E-Commerce
Mehr über: Batteriegesetz, Batterieverordnung, Bußgeld

weitere Infos:

www.die-abmahnung.info

www.ggr-rechtsanwaelte.de
www.ggr-law.com