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Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren
(Batteriegesetz - BattG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
Amtliche Abkürzung
BattG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2129-53

Vom 25. Juni 2009 (BGBl. I S. 1582) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. November 2020 (BGBl. I S. 2280)

Inhaltsübersicht(2)§§
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Abschnitt 2
Vertrieb und Rücknahme von Batterien
Verkehrsverbote3
Registrierung der Hersteller4
Rücknahmepflichten der Hersteller5
(weggefallen)6
Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien7
Ökologische Gestaltung der Beiträge7a
Rücknahme von Fahrzeug- und Industrie-Altbatterien8
Pflichten der Vertreiber9
Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien10
Pflichten des Endnutzers11
Überlassungs- und Verwertungspflichten Dritter12
Mitwirkung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger13
Mitwirkung von freiwilligen Rücknahmestellen13a
Verwertung und Beseitigung14
Erfolgskontrolle15
Sammelziel16
Abschnitt 3
Kennzeichnung, Hinweispflichten
Kennzeichnung17
Hinweis- und Informationspflichten18
Abschnitt 4
Zuständige Behörde
Zuständige Behörde19
Aufgaben der zuständigen Behörde20
Befugnisse der zuständigen Behörde21
Vollständig automatisierter Erlass von Verwaltungsakten22
Abschnitt 5
Beleihung
Ermächtigung zur Beleihung23
Aufsicht24
Beendigung der Beleihung25
Abschnitt 6
Beauftragung Dritter, Verordnungsermächtigung, Vollzug
Beauftragung Dritter und Bevollmächtigung26
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen27
Vollzug28
Abschnitt 7
Bußgeldvorschriften, Schlussbestimmungen
Bußgeldvorschriften29
Einziehung30
Übergangsvorschriften31
Anlagen
(zu § 17)Anlage

(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung der abfallrechtlichen Produktverantwortung für Batterien und Akkumulatoren vom 25. Juni 2009 (BGBl. I S. 1582)

(2) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.