Tauschbörsennutzung rechtswidrig?

Internet, IT und Telekommunikation
05.11.2009591 Mal gelesen

Immer wieder bekommen wir in der Beratungspraxis die Frage gestellt, ob die Nutzung von Tauschbörsensoftware verboten sei.

Hierauf kann man mit einem klaren "Nein" antworten. Die Nutzung der Software an sich ist nicht verboten.

Allerdings ist es verboten, unter Zuhilfenahme der Software auf solche Musik-, Film- oder sonstigen Werke zuzugreifen, bezügich derer man nicht die ausdrückliche Erlaubnis vorliegen hat, sie herunterzuladen oder anderen anzubieten.

Bitte beachten Sie: Alle Werke, auch die, die im Internet kursieren, sind regelmäßig mit einem Urheberrecht belegt, welches die Entscheidung, ob jemand das Werk nutzen oder verarbeiten darf, dem Urheber selbst überlassen. Grundsätzlich darf niemand ein Werk auf seinen Computer herunterladen und weiter verbreiten oder anderweitig nutzen, ohne dass nicht der Urheber in irgendeiner Weise seine Einwilligung hierzu erteilt hat.

Weiterlesen: http://www.die-abmahnung.de/wordpress/tauschborsennutzung-rechtswidrig

 

Weitere aktuelle Informationen zu Abmahnungen finden Sie unter www.die-abmahnung.de und www.abmahnung-blog.de.

Feil Rechtsanwälte

Telefon: 0511 / 473906-01
Telefax: 0511 / 473906-09
E-Mail: kanzlei (at) recht-freundlich.de
 
Rufen Sie uns an. Wir beraten deutschlandweit sofort.
Mit Erfahrung aus über 1.000 Abmahnfällen!
Unser Ziel: Sie zahlen nichts an Abmahner!