Bereits mehrfach haben wir über die Plage der ungebetenen Werbemails berichtet, die täglich Deutschland überflutet. Nun hat der BGH unmissverständlich klargestellt, dass die unaufgeforderte Zusendung von E-mail-Nachrichten einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellt, der über eine sozial übliche hinzunehmende Behinderung hinausgeht.
Wir verzichten in diesem Artikel bewusst auf die Darstellung im Konjunktiv, da eine andere Ansicht schlichtweg nicht vertretbar ist.
Es ist davon auszugehen, dass die Mindermeinung alsbald verstummen wird.
Datum: 08.09.2009
Autor: Gulden
Rubrik: Internetrecht, E-Commerce, Wettbewerbsrecht
mehr über: E-Commerce, Spam-Mails, BGH
weitere Infos:
www.ggr-law.com
www.die-abmahnung.info