Spam-Mails - BGH Beschluss - Einmalige Zusendung von nicht erwünschten Werbemails ist rechtswidrig

Internet, IT und Telekommunikation
09.09.20091504 Mal gelesen

Bereits mehrfach haben wir über die Plage der ungebetenen Werbemails berichtet, die täglich Deutschland überflutet. Nun hat der BGH unmissverständlich klargestellt, dass die unaufgeforderte Zusendung von E-mail-Nachrichten einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellt, der über eine sozial übliche hinzunehmende Behinderung hinausgeht.
Wir verzichten in diesem Artikel bewusst auf die Darstellung im Konjunktiv, da eine andere Ansicht schlichtweg nicht vertretbar ist.

Es ist davon auszugehen, dass die Mindermeinung alsbald verstummen wird.

Datum: 08.09.2009
Autor: Gulden
Rubrik: Internetrecht, E-Commerce, Wettbewerbsrecht
mehr über: E-Commerce, Spam-Mails, BGH

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www.ggr-law.com

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