Tauschbörsen - Illegale Verbreitung von Pornos durch die Pornoindustrie?

Internet, IT und Telekommunikation
29.07.2010 4525 Mal gelesen

Die Pornoindustrie hat ebenso wie die Musikindustrie den Abmahnsektor als lukratives Nebengeschäft für sich entdeckt und mahnt seit längerer Zeit den illegalen Download von Pornos ab.

Ungeachtet der Frage, ob solche Filme überhaupt urheberrechtlichen Schutz genießen können, häufen sich die Indizien, dass die Pornoverlage und zum Teil ausländische Produktionsfirmen gelegentlich die Filme unter falschem Titel eigenhändig in die Tauschbörsen einstellen.

Immer wieder berichten Mandanten, dass sie nach dem Download eines völlig anderslautenden Werkes auf die fragwürdigen Pornos gestoßen seien, die von verschiedenen, einschlägig bekannten Kanzleien im Auftrag der Rechteinhaber sodann kostenpflichtig abgemahnt werden.

Beweise für diese Annahme liegen bisher nicht vor.


Dies könnte sich nach einer Meldung von heise online jedoch bald ändern. Dort wird von einem Fall berichtet, in dem ein Softwareentwickler über den Rechtsanwalt Christoph Schmietenknop C-S-R Rechtsanwaltskanzlei aus Ettlingen (Landkreis Karlsruhe im Bundesland Baden-Württemberg) abgemahnt wurde.
Der Meldung zur Folge verwendete der Abgemahnte jedoch einen von ihm selbst modifizierten eMule-Client, der sein Programm nur mit solchen Clients verbinden und Daten an sie verteilen würde, von denen es selbst auch Download Pakete erhalten würde. Aus diesem Grunde gehe der Entwickler davon aus, dass die abgemahnte Datei von den Rechteinhabern selbst zum Download angeboten wurde.
Der Programmierer hat bereits Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt.

Am 29.07.2010 wurde der Unterzeichner von anwalt24 darüber informiert, dass sich der Verdacht nach Aussage des Rechtsanwalts Schmietenknops im konkreten Fall nicht bestätigt habe.

Datum: 18.08.2009
Autor: Gulden
Rubrik: Urheberrecht, Medienstrafrecht  
mehr über: Pornografie, Tauschbörsen, C-S-R Rechtsanwaltskanzlei

weitere Infos:

www.ggr-law.com

www.die-abmahnung.info