Waldorf Rechtsanwälte, Sony Music Deutschland und die Geschichte mit den vielen IP-Adressen

Internet, IT und Telekommunikation
07.08.20096819 Mal gelesen

Wie bereits allseits bekannt mahnt die Münchener Kanzlei Waldorf im Auftrag der Firma Sony Music Entertainment Germany GmbH Nutzer von P2P Netzwerken wegen urheberrechtlich geschützter Tonaufnahmen ab. In einem aktuellen Verfahren wurde ersichtlich, welche Musikalben derzeit besonders im Visier der ermitteltenden Firmen sind. Dies sind:

Andrea Berg "Zwischen Himmel und Erde"
Annett Louisan "Teilzeithippie"
Annie Lennox "The Annie Lennox Collection"
Atze Schröder "Mutterschutz"
Brandy "Human"
Britney Spears "Circus"
Bruce Springsteen "Working on a Dream"
Christina Aguilera "Keeps gettin'better - A Decade of Hits"
Glasvegas "Glasvegas"
Heinz Rudolf Kunze "Protest"
Jamie Foxx "Intuition"
Jennifer Hudson "Jennifer Hudson"
John Mayer "Where the light is - John Mayer live in Los Angeles"
Kelly Clarkson "Alli ever wanted"
Kings of Leon "Only by the night"
Leonhard Cohen "Live in London"
Maria Mena "Cause and Effect"
Michael Hirte "Der Mann mit der Mundharmonika"
Pink "Funhouse"
Pearl Jam "Ten"
Silbermond "Nichts passiert"
The Fray "The Fray"

Die Firma, welche die IP-Adressen logged ist die ipoque GmbH. Und diese ist auch recht erfolgreich in dem was sie tut.

Allein in einem Verfahren hat die Firma vom 07.05.2009 - 11.05.2009 nicht weniger als 5405 IP-Adressen ermittelt und zur weiteren Bearbeitung an die Rechtsanwälte Waldorf übergeben. Geht man allein von dieser Zahl innerhalb der kurzen Zeit (welche damit zusammenhängt, dass IP-Adressen bei der Telekom nicht länger als 7 Tage gespeichert werden) aus, und nimmt den jeweils von den Rechtsanwälten Waldorf geforderte Schadensersatz für Anwaltshonorar in Höhe von 506,- EUR, so musste Sony Music demnach allein für die Zeit 07.05.2009 - 11.05.2009 insgesamt 2.734.930,- EUR an Anwaltshonorar an die Rechtsanwälte Waldorf bezahlen. Da diese Anwaltskosten stest von jedem Abgemahnten gefordert werden muss davon ausgegangen werden, dass diese Kosten Sony Music auch in Rechnung gestellt wurden. Denn nur dann, wenn auch tatsächlich ein Schaden in Höhe der begehrten Anwaltskosten enstanden sind, darf man diese Kosten auch vom Abgemahnten verlangen.

Nimmt man nun noch die 1564 ermittelten IP-Adressen im Zeitraum vom 23.04.-26.04.2009 hinzu, beträgt das Anwaltshonorar bereits 3.526.314,- EUR. Im Schnitt ermittelten die IP-Logger demnach in letzter Zeit 1.351 IP-Adressen pro Tag. Dies entspricht rund 56 IP Adressen pro Stunde und demnach knapp 1 IP-Adresse pro Minute. Höchst wahrscheinlich sind es weitaus mehr. Wenn man nun bedenkt, dass die Rechteinhaber meist vortragen, sie hätten die gefundenen Werke vom Rechner des Abgemahnten geladen und deren Inhalt überprüft stellt man schnell fest, dass es entweder eine Vielzahl von Ermittlern geben muss, die rund um die Uhr Musikdateien in P2P-Netzwerken ziehen, diese anhören und sodann die gefundenen Daten in eine Tabelle eintragen, oder aber dies geschieht vollkommen automatisch und es wird lediglich nach den Hashwerten gesucht. Aus den eidesstattlichen Versicherungen ergibt sich, dass meist nur ein Ermittler für die Richtigkeit der Daten gerade steht. Dies dürfte jedoch kein ausreichender Nachweis dafür sein, dass die so aufgespürte Datei auch tatsächlich das urheberrechtlich geschützte Werk beinhaltet. Leider sehen das die Gerichte bislang wesentlich entspannter und winken eine Anordung nach der anderen durch.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, so setzen Sie sich gerne mit mir in Verbindung.

Stefan Lutz
Rechtsanwalt &
Fachanwalt für IT-Recht

IT-Kanzlei Lutz
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