Waldorf Rechtsanwälte aus München mahnen im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH die unerlaubte Verwertung des Films "Männersache" in Tauschbörsen ab

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08.07.20093312 Mal gelesen

Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte aus München mahnen im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH die unerlaubte Verwertung des Films "Männersache" in sogenannten Tauschbörsen ab.

Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte aus München mahnen seit längerer Zeit im Auftrag verschiedener Rechteinhaber die unerlaubte Verwertung geschützter Musikstücke und Hörbücher ab.

Aktuell wird zudem im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH die unerlaubte Verwertung geschützter Filme in Tauschbörsen abgemahnt.
Neben dem Film "Der Baader Meinhof Komplex" wird nun auch die unerlaubte Verwertung des Films "Männersache" abgemahnt.
In beiden Fällen werden jeweils Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506 € sowie ein Schadensersatz in Höhe von 450 € gefordert.
Zudem wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt mit all ihren rechtlichen Konsequenzen. Es liegt auf der Hand, dass die Abgabe der Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft erfolgen sollte, erst recht nicht in der vorgelegten Form.


Datum: 19.05.2009
Autor: Gulden
Rubrik: Urheberrecht
mehr über: Waldorf,Rechteinhaber, Unterlassungserklärung,Schadensersatz

Abmahnung Waldorf

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