Waldorf Rechtsanwälte mahnen im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH die unerlaubte Verwertung des Films "Der Baader Meinhof Komplex" in sogenannten Tauschbörsen ab

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08.07.20092578 Mal gelesen

Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte aus München mahnen seit längerer Zeit im Auftrag verschiedener Rechteinhaber die unerlaubte Verwertung geschützter Musikstücke und Hörbücher ab.

Aktuell wird zudem im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH die unerlaubte Verwertung geschützter Filme in Tauschbörsen abgemahnt. Im Falle des Films "Der Baader Meinhof Komplex" werden Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506 EUR sowie ein Schadensersatz in Höhe von 450 EUR gefordert.
Daneben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert mit all ihren rechtlichen Konsequenzen. Die Abgabe der Unterlassungserklärung sollte keinesfalls ungeprüft erfolgen, erst recht nicht in der vorgelegten Form.

 

Datum: 30.04.2009
Autor: Gulden
Rubrik: Urheberrecht
mehr über: Waldorf, Rechteinhaber, Unterlassungserklärung, Schadensersatz

Abmahnung Waldorf

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