OLG Hamburg: Keine generelle Prüfungspflicht für Forenbetreiber von Nutzerbeiträgen auf Rechtsverstöße - Störerhaftung, Unterlassungsanspruch als auch Erstattung der Anwaltsgebühren vorerst abgelehnt

Internet, IT und Telekommunikation
08.07.2009 1027 Mal gelesen

Das OLG Hamburg hat in zwei aktuellen Fällen massenhafter Abmahnungen in den mündlichen Berufungsverhandlungen klargestellt, dass es bei Webforen keine generelle Pflicht zur proaktiven Vorabprüfung von Nutzerbeiträgen auf mögliche Rechtsverstöße gäbe. Die Forenbetreiber müssten vielmehr bspw. durch eine Abmahnung Kenntnis von dem Rechtsverstoße erlangen, bevor man ihnen ein Verschulden ankreiden könnte. Erst nach Kenntnisnahme seien sie zur Prüfung und gegebenenfalls zur Unterlassung verpflichtet.Sofern Sie keine Kenntnis hätten, sei eine Störerhaftung abzulehnen. Somit entfiele auch die Verpflichtung zur Abgabe der Unterlassungserklärung und damit auch die Anspruch auf Erstattung der Anwaltsgebühren. Mangels Verschulden sei daher auch kein Schadensersatzanspruch anzunehmen.
 
Den mündlichen Verhandlungen lagen zwei Klagen der Webkochbuch Betreiberin Marion Knieper gegen die Betreiber der Foren "bundesligaforen.de" sowie "webkoch.de" vor dem Landgericht Hamburg zugrunde. Das LG Hamburg bestätigte - wie so oft in diesen Fällen - den jeweiligen Unterlassungsanspruch über das Institut der Störerhaftung.
 
Dies sah der Kammervorsitzende des Oberlandesgerichts Hamburg indes anders.
 
Interessant war in diesem Zusammenhang die Feststellung des Gerichts, dass ein unterlassener Urheberrvermerk keine Verdoppelung des Schadensersatzes zur Folge hätte. Die Urteile sollen am 04.02.2009 ergehen.
 
Sollten die Urteile wie vom Kammervorsitzenden angekündigt ergehen, wäre dies ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung. Äußerst erfreulich ist zudem, dass die Feststellungen vom OLG Hamburg getroffen wurden. Dies könnte die Massenabmahner künftig abschrecken, sich weiterhin an die Hamburger Gerichte zu wenden. 
 
Datum: 26.01.2009
Autor: Gulden
Rubrik: Urheberrecht
mehr über: Störerhaftung, Forenbetreiber, Schadensersatz

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