Gesetzliche Vorgaben sollen den Handel und die Wirtschaft in erster Linie schützen und fördern. Eine Überreglementierung bewirkt oftmals das genaue Gegenteil. Am 30.12.2008 trat nun das neue Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb in Kraft, welches durchaus Potential bietet, den Unternehmen unnötige Rechtsstreitigkeiten zu bescheren. Eine ausführliche Darstellung entnehmen Sie bitte dem gesonderten Artikel auf unserer Homapage, der sich speziell dem neuen UWG widmet.
Insbesondere die Werbeindustrie dürfte verunsichert sein, welche Werbekampagnen und Werbemethoden künftig noch erlaubt sein sollen und welche nicht. Dies muss ab sofort im Vorfeld geklärt werden, da eine Großzahl der Bestimmungen keine Bagatellschwelle mehr kennen. Mit anderen Worten bedeutet dies, dass ein Verstoß ohne weiteres sanktionierbar ist und Unsummen an Kosten verursachen kann.
Den möglichen Gesetzesverletzungen bzw. deren Verfolgung scheinen keine Grenze gesetzt zu sein, da das Gesetz keine genauen Angaben zu folgenden Fragen gibt: Was ist erlaubt, was ist verboten?
An dieser Stelle sollen einige wichtige Punkte genannt werden, die besonders beachtet werden sollten, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Verstöße gegen die Impressumspflicht und Preisangabenverordnung sollten tunlichst vermieden werden. Die Werbung mit Nettopreisen anstatt mit Bruttopreisen wird künftig stets gegen das UWG verstoßen.
Unlauter und damit gesetzeswidrig sind zudem:
die Verwendung unwirksamer AGBs
Mondpreiswerbung (günstige Preis wird nur äußerst kurzfristig angeboten)
irreführende geschäftliche Handlungen (weiter Interpretationsspielraum)
falsche Tatsachenbehauptungen
Superlativwerbung, wenn Tatsachen objektiv nicht stimmen
Kaltaquise (Cold Calls); problematisch: einfache Opt-Ins, double Opt-Ins
unverlangte Emailwerbung
Lockangebote
bait & switch Angebote
redaktionell getarnte Werbung
Angebot von look like Produkten
Werbung an Kinder gerichtet
Diese Aufzählung ist nicht abschließend und wird mit Sicherheit durch die Rechtsprechung erweitert werden.
Datum: 14.01.2009
Autor: Gulden
Rubrik: Wettbewerbsrecht
Mehr über: Werberecht, Cold Call, Lockangebote

08.07.2009
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