Werbung & Recht 2009 für Unternehmen (gewerblicher Rechtsschutz): Was ist erlaubt, was ist verboten?

Internet, IT und Telekommunikation
08.07.2009808 Mal gelesen

Gesetzliche Vorgaben sollen den Handel und die Wirtschaft in erster Linie schützen und fördern. Eine Überreglementierung bewirkt oftmals das genaue Gegenteil. Am 30.12.2008 trat nun das neue Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb in Kraft, welches durchaus Potential bietet, den Unternehmen unnötige Rechtsstreitigkeiten zu bescheren. Eine ausführliche Darstellung entnehmen Sie bitte dem gesonderten Artikel auf unserer Homapage, der sich speziell dem neuen UWG widmet.
Insbesondere die Werbeindustrie dürfte verunsichert sein, welche Werbekampagnen und Werbemethoden künftig noch erlaubt sein sollen und welche nicht. Dies muss ab sofort im Vorfeld geklärt werden, da eine Großzahl der Bestimmungen keine Bagatellschwelle mehr kennen. Mit anderen Worten bedeutet dies, dass ein Verstoß ohne weiteres sanktionierbar ist und Unsummen an Kosten verursachen kann.
Den möglichen Gesetzesverletzungen bzw. deren Verfolgung scheinen keine Grenze gesetzt zu sein, da das Gesetz keine genauen Angaben zu folgenden Fragen gibt: Was ist erlaubt, was ist verboten?
An dieser Stelle sollen einige wichtige Punkte genannt werden, die besonders beachtet werden sollten, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Verstöße gegen die Impressumspflicht und Preisangabenverordnung sollten tunlichst vermieden werden. Die Werbung mit Nettopreisen anstatt mit Bruttopreisen wird künftig stets gegen das UWG verstoßen.
Unlauter und damit gesetzeswidrig sind zudem:

                        die Verwendung unwirksamer AGBs
                        Mondpreiswerbung (günstige Preis wird nur äußerst kurzfristig angeboten)
                        irreführende geschäftliche Handlungen (weiter Interpretationsspielraum)
                        falsche Tatsachenbehauptungen
                        Superlativwerbung, wenn Tatsachen objektiv nicht stimmen
                        Kaltaquise (Cold Calls); problematisch: einfache Opt-Ins, double Opt-Ins
                        unverlangte Emailwerbung
                        Lockangebote
                        bait & switch Angebote
                        redaktionell getarnte Werbung
                        Angebot von look like Produkten
                        Werbung an Kinder gerichtet

Diese Aufzählung ist nicht abschließend und wird mit Sicherheit durch die Rechtsprechung erweitert werden.

Datum: 14.01.2009
Autor: Gulden
Rubrik: Wettbewerbsrecht
Mehr über: Werberecht, Cold Call, Lockangebote

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