mp3million.com – Sind Musik-Billiganbieter legal?

mp3million.com – Sind Musik-Billiganbieter legal?
14.07.2016566 Mal gelesen
Aktuelle Songs und ganze Alben für teilweise nur 7 Cent kaufen. Klingt verlockend. Möglich machen dies MP3-Musik-Billiganbieter wie MP3million.com, iomoio.com oder auch payplay.com. Doch wie sieht es rechtlich aus? Ist es erlaubt, sich auf diesen Seiten Musik zu kaufen und diese herunterzuladen? Wir klären auf:

Unsere Kanzlei erhält regelmäßig Anfragen von Nutzern über die rechtliche Zulässigkeit der MP3-Billiganbieter, wie beispielsweise mp3million.com. Dort können nahezu alle aktuellen Songs und Alben gekauft werden. Die Preisspanne für einen Song liegt bei 7 - 13 Cent. Das aktuelle Album der US-Künstlerin Rihanna kostet auf mp3million.com gerade einmal 1,13 Euro. Zum Vergleich: Will man das identische Album über den iTunes-Sore erwerben, so müssen User immerhin 12,99 Euro zahlen. Kein Wunder also, dass viele angesichts dieser Preisunterschiede die Billig-Angebote bevorzugen.

Wie funktionieren Seiten wie mp3million.com?

Anders als bei iTunes kaufen Nutzer die Songs nicht einzeln, sondern müssen ein Guthabenkonto auf der jeweiligen  Anbieter-Webseite einrichten. Nutzer müssen mindestens 15 US-Dollar auf ihr Kundenkonto überweisen. Die gekauften Songs werden dann vom Guthaben abgezogen, bis das Guthaben aufgebraucht ist. Die Musik-Discounter können mit dem nicht verbrauchten Geld der Kunden-Konten arbeiten, ähnlich wie es auch Banken mit den Guthaben der Kunden-Girokonten machen. Neben den Songs werden dabei auch zumeist die CD-Cover mitgeliefert.

Wie ist die rechtliche Situation? Sind Webseiten wie mp3million.com nach deutschem Recht legal oder illegal?

Die Frage ob die Angebote illegal oder legal sind, kann leider rechtlich nicht pauschal beantwortet werden.

Zunächst einmal verweisen die Seiten allesamt darauf, dass sie dem ukrainischen Urheberrecht unterliegen und die dort geltenden Regeln auch einhalten. Doch ob dies dazu führt, dass die Musik-Dateien rechtmäßig in Deutschland zum Kauf angeboten werden können, steht auf einem anderen Blatt. Die Musikindustrie jedenfalls verneint die Rechtmäßigkeit vehement. Über die Rechtmäßigkeit der Angebote haben die Gerichte bislang auch noch nicht entschieden. Und: Es ist nicht die Aufgabe der Kunden, über die Rechtmäßigkeit einer Seite zu urteilen.

Rechtlich gilt das Folgende: Nach deutschem Recht darf grundsätzlich der Urheber bestimmen, was mit seinem Werk (Song/Album) passiert. § 53 Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) beschreibt jedoch, wann die Kopie eines fremden Werkes erlaubt ist. Sinngemäß lautet es dort: Wenn ein Nutzer einzelne Vervielfältigungen (auch das Herunterladen) eines fremden Werks für den eigenen privaten Gebrauch ohne Erwerbszweck herstellt und diese weder verbreitet noch veröffentlicht und die benutzte Vorlage nicht offensichtlich rechtswidrig ist oder offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht wurde, ist das Kopieren grundsätzlich erlaubt.

Im Klartext heißt das, dass Musikdateien nicht heruntergeladen werden dürfen, die für jedermann erkennbar rechtswidrig online gestellt wurden. Die Frage, wann eine Datei objektiv, also allgemein erkennbar, rechtswidrig hergestellt und im Internet angeboten wird, ist jedoch oftmals alles andere als leicht zu beantworten.

Sind die angebotenen MP3´s offensichtlich rechtswidrig?

Offensichtlich rechtswidrig wäre eine Datei beispielsweise dann, wenn sie über ein Filesharing-Netzwerk heruntergeladen würde. Auch müsste von einer rechtswidrigen Herstellung ausgegangen werden, wenn ein Kopierschutz überwunden werden müsste oder ein Werk bereits vor seiner offiziellen Veröffentlichung online zugänglich wäre.

Allerdings: Für Nutzer ist es im Regelfall nicht zu erkennen, unter welchen Voraussetzungen die Musikdateien hergestellt wurden. Selbstverständlich ist es möglich, dass in dem Land, in dem die Kopiervorlage hergestellt wurde, Vervielfältigungen erlaubt sind. Bestehen solche Unsicherheiten, dann ist es gerade nicht "offensichtlich", dass die Musikdateien rechtswidrig hergestellt wurden. Zumal die Seiten allesamt einen seriösen und legalen Anschein erwecken. Ebenfalls spricht gegen eine offensichtliche Rechtswidrigkeit, dass Nutzer für das Angebot gezahlt haben. Zumal es ein leichtes wäre, Angebote aus der Ukraine oder Russland zu sperren, wenn diese rechtswidrige Angebote enthalten würden. Als Beispiel kann hier YouTube genannt werden, wo Nutzer ständig lesen müssen: "Das Angebot ist in ihrem Land nicht verfügbar".

Fazit:

Dass heißt: Selbst wenn sich die Musik-Discounter wie mp3million.com in einer rechtlichen Grauzone bewegen sollten, nach derzeitiger deutscher Rechtssprechung sind sie nicht verboten. Unserer Auffassung und Praxis-Erfahrung nach laufen Nutzer, die auf diesen Seiten Musikdateien kaufen, keine rechtliche Gefahr, wenngleich es zum jetzigen Zeitpunkt auch keine letzte Sicherheit gibt. In jedem Falle ist es unwahrscheinlich, dass Nutzern rechtlich etwas zustößt, da die Webseiten nicht für jedermann erkennbar offensichtlich rechtswidrig agieren. Eine Abmahnung müssen sie derzeit nicht erwarten.

Sollten Sie rechtliche Hilfe benötigen, so können Sie sich gerne an unsere spezialisierten Anwälte wenden. Nutzen Sie unser kostenfreies Erstberatungsgespräch. Hierzu kontaktieren Sie uns bitte ganz einfach telefonisch oder per Email.

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