Facebook Abzocke durch Gewinnspiel "Mini Cooper"

 Facebook Abzocke durch Gewinnspiel "Mini Cooper"
18.06.2016204 Mal gelesen
Facebook Nutzer sollten nicht auf Statusbeiträge hereinfallen, wonach sie angeblich einen Mini Cooper von MiniCooper Deutschland gewinnen können. Ansonsten geraten Sie schnell in eine Abofalle.

Die auf Facebook kursierenden Meldungen stammen angeblich von einem Unternehmen mit der Bezeichnung "MiniCooper Deutschland". Sie haben laut Mimikama den folgenden Wortlaut:

Text der Facebook-Meldung von MiniCooper

"Das ist deine Chance auf einen von 2 Mini Cooper !

Anlässlich der Euro 2016 kannst du dir dein Traumauto besorgen.

Mitmachen ist ganz einfach:

1>"Teile" und "Like" diesen post

2>Kommentiere ("Schwarz" oder "Rot")

3>Teilnahme abschließen>..

Am .wählen wir unter den deutschen Teilnehmern zwei Glückspilze aus.

*vergiss nicht, unsere Seite zu Liken, um über das Ergebnis informiert zu werden."

Wie Facebook Nutzer in die Abofalle gelockt werden

Nachdem interessierte Nutzer den Anweisungen unter 1 und 2 nachgekommen sind sollen sie unter 3 Teilnahme abschließen auf einen Link klicken. Zur Teilnahme an dem Gewinnspiel sollen sie nunmehr ihre Handynummer in ein Formularfeld eintragen. Spätestens hiervon sollten sie absehen. Laut Mimikama verbirgt sich hinter jedem angezeigten Link eine Abofalle.

Fazit

Bei Gewinnspielen auf Facebook sollten Sie misstrauisch sein, weil solche Abzock Maschen sehr verbreitet sind. Das gilt insbesondere dann, wenn der Anbieter - wie hier - seine Identität verschleiert. Beim Klicken auf "Info" findet man nämlich unter MiniCooper Deutschland keinerlei Kontaktdaten - geschweige denn ein Impressum - vor. Das Fehlen von einem ordnungsgemäßen Impressum verstößt hier gegen die Impressumspflicht nach § 5 TMG und legt den Verdacht nahe, dass es sich um einen unseriösen Anbieter handelt. Auch wenn Verbraucher bei Abofallen normalerweise keinen rechtswirksamen Vertrag abgeschlossen haben so ist die Rückforderung von Zahlungen häufig schwierig. Das gilt besonders dann, wenn der Anbieter seine Identität verschleiert. Bereits die Angabe der Handynummer reicht häufig aus, damit der Betreiber der Abofalle an sein Geld kommt mittels WAP-Billing. Hiergegen können Sie sich schützen, indem Sie Ihren Mobilfunkanbieter zum Einrichten einer Drittanbietersperre auffordern. Das Mobilfunkunternehmen muss dem kostenlos nachkommen. Dies ergibt sich aus § 45 Abs. 3 TKG.

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