Äußerungsrecht: Kirch verliert Milliarden - Klage gegen Deutsche Bank vor LG München

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08.07.2009801 Mal gelesen

Der ehemalige Medienunternehmer Leo Kirch scheiterte letzten Donnerstag teilweise mit seiner Schadensersatzklage von 1,1, Milliarden Euro gegen die Deutsche Bank vor dem LG München. Seine Anwälte zogen auf Grund eines Rechenfehlers ihre Schadensersatzforderungen zurück. Sie hatten versehentlich einen besseren Aktienkurs zugrunde gelegt, der mittlerweile wegen der Finanzkrise und der dadurch gesunkenen Kurse nicht mehr aktuell war. Die Vorsitzende Richterin Brigitte Pecher wies den Fall daraufhin ab.

Auslöser der Klagewelle gegen die Deutsche Bank war ein Interview im Februar 2002, welches der damalige Chef der Deutschen Bank Rolf Breuer im Bloomberg TV gegeben hatte. Darin bezweifelte er die Kreditwürdigkeit des Medienkonzerns, woraufhin die Aktie des Kirchunternehmens rapide fiel. Kirch sieht die Aussage Breuers in einem klaren kausalen Zusammenhang mit dem Untergang seines Imperiums und fordert seitdem eine Entschädigung in Milliardenhöhe.

Dabei hatte Kirch bereits 2006 einen Teilerfolg erringen können, als der BGH feststellte, dass die Deutsche Bank ihre vertraglichen Pflichten gegenüber einer Kirchgesellschaft (Printbeteiligungs GmbH) verletzt hätte und somit eine Haftung des Kreditinstituts bejahte. Diese gelte aber nicht für das gesamte Unternehmen, sondern ausschließlich für die Printbeteiligungsgesellschaft. Ferner bejahte der BGH auch die persönliche Haftung Breuers, ließ jedoch die Höhe der Ansprüche sowohl gegen ihn als auch gegen die Bank offen.

Insgesamt fordert Kirch von der Deutschen Bank rund 3,7 Milliarden Euro.

In einem weiteren Verfahren, welches im März nächsten Jahres vor dem LG München verhandelt werden soll, fordert Kirch 400 Mio. Euro Schadensersatz. Richterin Pecher deutete jedoch an, dass die Beweislage bislang sehr dürftig sei. Auch für das nächste Verfahren gab die Richterin Bedenken an, ob die von Kirch eigens für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen konstruierte Firma KGL Pool im Falle einer Niederlage die Prozesskosten bezahlen könne. Kirchs Anwälte wollen nun eine schriftliche Vereinbarung vorlegen, dass Leo Kirch für die finanziellen Belastungen aufkommen werde. Die Deutsche Bank legte Einspruch dagegen ein. Die Entscheidung soll am 10. März 2009 verkündet werden.


Datum: 27.11.2008
Autor: Gulden
Rubrik: Äußerungsrecht
mehr über: Schadensersatz, Haftung

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