Facebook: Haftung für „Teilen“ eines Beitrags?

Facebook: Haftung für „Teilen“ eines Beitrags?
30.12.20152122 Mal gelesen
Immer häufiger kommt es vor, dass Facebook Nutzer wegen des Teilens von Inhalten mittels des Share Buttons abgemahnt werden. Umso interessanter ist eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichtes Frankfurt, das sich hier gegen eine Haftung des betreffenden Facebook Nutzers ausgesprochen hat.

In dem Fall ging es um das Facebook Posting einer Nutzerin aus Dänemark. Diese hatte darin - vor dem Hintergrund des in Dänemerk eingeführten Listenhunde-Gesetzes - um Solidarität mit den "Juden-Hunden" gebeten. Nachdem ein Hundeschützer-Verein dieses Posting geteilt hatte, reagierte ein Blogger ungehalten. Er warf dem Verein vor, dass dieser durch das Teilen dänische Hunde mit Juden verglichen habe. Dies wollte sich der Verein nicht gefallen lassen und beantragte den Erlass einer einstweiligen Verfügung.

Teilen eines Facebook-Postings: Nur Verweis auf fremde Äußerung

Hierzu stellte das Oberlandesgericht Frankfurt in der Berufungsinstanz mit Urteil vom 26.11.2015 (Az.16 U 64/15) klar, dass hier der Erlass einer einstweiligen Verfügung gerechtfertigt ist. Dabei konnte nach Auffassung des Gerichtes dahinstehen, ob das Posting der Tierfreundin als Beleidigung anzusehen ist. Dies ergebe sich daraus, dass das Teilen für sich genommen lediglich als ein technischer Vorgang ohne eigene Aussage anzusehen ist. Er mache sich lediglich durch das Teilen keine fremde Äußerung zu Eigen. Anders sehe dies jedoch aus, wenn er sich damit identifiziert. Dies sei etwa der Fall, wenn er den Facebook gefällt-mir-Button betätigt.

Hohes Abmahnrisiko für Facebook Nutzer

Hiernach darf ein Facebook Nutzer der ein fremdes Posting lediglich teilt normalerweise keine Haftung etwa bei beleidigenden Inhalten zu befürchten. Gegenteiliges kann sich jedoch aus den besonderen Umständen des Einzelfalles ergeben, wozu neben der Betätigung des Gefällt-mir-Button auch ein eigener Kommentar gehört.

Nutzer sollten aufpassen, dass sie nicht in eine teure Abmahnfalle geraten. Denn es gibt in diesem Bereich noch keine gefestigte Rechtsprechung. Riskant ist ferner das Teilen von fremden Bildern, weil etwa Urheberrechtsverletzungen des Postenden möglicherweise dem teilenden Nutzer zugerechnet werden. Hier muss ebenfalls mit Abmahnungen durch geschäftstüchtige Anwälte gerechnet werden.

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