Online Durchsuchungen künftig bei privaten Computern erlaubt!

Internet, IT und Telekommunikation
08.07.2009675 Mal gelesen

In seiner Sitzung am 05.11.2008 hat sich die große Koalition trotz heftiger Kritik seitens der Opposition auf letzte Änderungen im umstrittenen BKA-Gesetz verständigt, das nächste Woche verabschiedet werden soll.

Hauptstreitpunkt sind die heimlichen Online-Durchsuchungen, mit der die Befugnis des BKA zur Gefahrenabwehr des internationalen Terrors weit über die der Strafverfolgung hinaus geht und für viele einen eklatant verfassungswidrigen Eingriff in die Privatsphäre darstellt. SPD und CDU einigten sich darauf, dass  Online-Durchsuchungen nur bei einer konkreten Gefahr erlaubt seien und ein richterlicher Beschluss vorliegen müsse. Allerdings könne in Eilfällen auch ohne richterlichen Beschluss gehandelt werden. Die Regelung zu den Online-Durchsuchungen soll bis 2020 befristet werden.

Die Opposition lehnt den Gesetzesentwurf geschlossen ab.
FDP-Fraktionsvorsitzende Sabine Leutheusser-Schnarrenberger nannte in der Neuen Osnabrücker Zeitung die Befristung der heimlichen Online-Durchsuchungen bis 2020 eine "Farce".

Grünen-Fraktionsvorsitzender Volker Beck bezeichnete die Befristung ebenfalls als "unverschämt und aberwitzig". Zudem sei die Privatsphäre nicht ausreichend geschützt, wenn bei Eilfällen ohne richterlichen Beschluss gehandelt  werden dürfe. Dies sei "ein weiterer dramatischer Abbau der Bürgerrechte."

Dem kann zugestimmt werden.
Jedenfalls ist nun der Einsatz sogenannter Bundestrojaner auch bei Privatleuten möglich. Im Zweifel sogar ohne vorherige richterliche Erlaubnis!

Datum: 07.11.2008
Autor: Gulden
Rubrik: Datenschutzrecht
mehr über: Online-Durchsuchungen, Gefahrenabwehr, Trojaner

www.die-abmahnung.info

www.ggr-law.com