Rechtsanwalt für Prominente - Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts - BGH: Veröffentlichung der Bilder von Karsten Speck in der `Bild` sind zulässig (Urt. v. 28.10.2008, Az. VI ZR 307/07)

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08.07.2009891 Mal gelesen

Die "Bild"-Zeitung veröffentlichte Bilder vom Haftausgang des bekannten Schauspielers und Moderators Karten Speck, der wegen Immobilienbetrugs zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten verurteilt wurde, aber für den offenen Vollzug zugelassen wurde. Vom besagten Tag des Ausgangs wurden die Photos gemacht, gegen die der Kläger eine
Unterlassung einer erneuten Veröffentlichung begehrte.

Der BGH hat die Klage abgewiesen.

"Zwar stelle die Veröffentlichung der Bilder einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Klägers dar,. als Ergebnis der gebotenen Abwägung zwischen den Rechten des Klägers und der Pressefreiheit der Beklagten müsse das Persönlichkeitsrecht des Klägers jedoch zurückstehen. Das mit der Pressefreiheit geschützte Informationsinteresse der Öffentlichkeit erscheine gewichtiger, .die Presse nehme hier ihre wichtige Funktion als "öffentlicher Wachhund" wahr." ( BGH Pressemitteilung Nr. 198/2008)

Ferner heißt es, durch die Veröffentlichung der Bilder sei der Kläger nicht unzumutbar belästigt worden.

Diese Entscheidung ist vertretbar, wenngleich in ähnlich gelagerten Fällen auch schon gegenteilig entschieden wurde.


Datum: 30.10.2008
Autor: Gulden
Rubrik: Presserecht
Mehr über: Persönlichkeitsrecht, Schadensersatz, "Schmerzensgeld"

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