Aktuelle Entscheidungen des LG Frankfurt a.M. (2-06 O 534/08), Oldenburg (5 O 2421/08), Bielefeld (4 O 328/08) und Nürnberg (3 O 8013/08) zum Auskunftsanspruch gegen Internetprovider

Internet, IT und Telekommunikation
08.07.20091090 Mal gelesen


Aktuelle Entscheidungen des LG Frankfurt a.M. (2-06 O 534/08), Oldenburg (5 O 2421/08), Bielefeld (4 O 328/08) und Nürnberg (3 O 8013/08) zum Auskunftsanspruch gegen Internetprovider bei Urheberrechtsverletzungen
 

In gleich vier aktuellen Entscheidungen des LG Frankfurt a.M., Oldenburg, Bielefeld und Nürnberg wurde die Auslegung der Kölner und Düsseldorfer Richter (LG Köln Beschl. v. 02.09.2008 - Az.: 28 AR 4/08) bestätigt, dass bereits bei einem öffentlich zugänglich gemachten Album ein gewerbliches Ausmaß vorliege und somit ein Auskunftsanspruch gegeben sei.


Laut den Frankfurter Richtern richte sich die Definition nicht nur nach der Anzahl, sondern auch nach der Schwere der Rechtsverletzung. Diese sei anzunehmen "wenn besonders umfangreiche Dateien, wie etwa ein vollständiges Musikalbum, vor oder unmittelbar nach der Veröffentlichung in Deutschland im Internet zugänglich gemacht würden."  In allen vier Fällen wurden die urheberrechtlich geschützten Dateien kurz nach deren Veröffentlichung im Internet zum Tausch angeboten, so dass für die Frankfurter Richter die Schwere der Rechtsverletzung feststand. Interessant hierbei ist die Frage, inwieweit die Begründung zur Schwere der Rechtsverletzung greift, wenn Musikdateien z.B. zu einem späteren Zeitpunkt zum Tausch angeboten wurden.

Das LG Oldenburg hat zudem die bloße Nutzung von Tauschbörsen als Indiz gedeutet, dass damit schon der Rahmen des Privaten "endgültig" überschritten sei.

Mit diesen aktuellen Urteilen sieht sich die Musikindustrie in ihrer zivilrechtlichen Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen bestätigt. Das für Internetuser erfreuliche Urteil des LG Frankenthal (Beschluss v. 15.09.2008 - Az.: 6 O 325/08) steht somit momentan im klaren Widerspruch zur gängigen Rechtsprechung.

Davon unberührt bleibt die Frage der Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Abmahnkanzleien.


Datum: 30.10.2008
Autor: Gulden
Rubrik: Urheberrecht
Mehr über: Auskunftsanspruch, Internetprovider, Musikindustrie

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