Auskunftsanspruch - LG Köln bejaht erneut gewerbliches Ausmaß bei einem Musikalbum

Internet, IT und Telekommunikation
08.07.2009999 Mal gelesen

Das Landgericht Köln hat in zwei weiteren Beschlüssen (Beschluss vom 05.09.2008, Az.: 28 AR 6/08 sowie vom 26.09.2008, Az.: 28 OH 8/08), seine Rechtsauffassung zum urheberrechtlichen Auskunftsanspruchs bei bereits einem angebotenen Musikalbum im Internet als "gewerbliches Ausmaß" bekräftigt.

Bereits im Beschluss vom 02.09.2008  (Az.: 28 AR 4/08) hieß es in der Begründung, die Schwere der Rechtsverletzung sei dadurch gegeben, da eine umfangreiche Datei unmittelbar nach Veröffentlichung des Tonträgers in Deutschland öffentlich zugänglich gemacht worden sei und somit von einem gewerblichen Ausmaß auszugehen sei.

Im Beschluss vom 05.09.2008 relativierten nun die Kölner Richter die zeitliche Nähe zur Veröffentlichung des Musikalbums und stellten fest, ein gewerbliches Ausmaß sei bereits dann gegeben, wenn es sich bei den streitgegenständlichen Dateien um ein sehr beliebtes Musikalbum in Deutschland handele, auch wenn diese "nicht in einem unmittelbar zeitlichen Zusammenhang zu der Veröffentlichen des Musikalbums" ständen.

In seinem Beschluss vom 26.09.2008 schließlich bekräftigte das LG Köln nochmals seinen Beschluss vom 02.09.2008 und fügte hinzu, dass es sich dabei um ein besonders stark nachgefragtes Musikalbums handelte, welches kurz nach Veröffentlichung in Deutschland öffentlich zugänglich gemacht wurde.

Nach diesen Ausführungen ist ein gewerbliches Ausmaß derzeit dann gegeben, wenn ein stark nachgefragtes Musikalbum zum Tausch im Internet angeboten wird, wobei es unerheblich ist, ob das Album kurz nach seiner Veröffentlichung oder später angeboten wurde.


Datum: 30.10.2008
Autor: Gulden
Rubrik: Urheberrecht
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