Ehefrau von Günther Jauch verliert im Rechtstreit um Veröffentlichung ihres Hochzeitsphotos vor dem OLG Hamburg

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30.07.2009691 Mal gelesen

Das OLG Hamburg (Urt. v. 21.10.2008, Az. 7 U 11/08) hat in zweiter Instanz eine Klage von Frau Dorothea Sihler, Ehefrau des Fernsehmoderators Günther Jauch, in vollem Umfang abgelehnt.


Am 12.02.2007 hatte Frau Sihler gegen die "Bunte" geklagt, welche ein Hochzeitsphoto in derselben veröffentlich hatte. Die Klägerin forderte eine Lizenzzahlung von 250.000 EUR, da sich das von der "Bunte" veröffentlichte Photo mit dem objektiven Marktwert von 250.000 EUR beziffern ließe. Des Weiteren forderte die Klägerin eine Geldentschädigung in Höhe von 75.000 EUR sowie die Unterlassung weiterer Veröffentlichungen des Photos.

In erster Instanz hatte ihr das Landgericht Hamburg eine Geldentschädigung in Höhe von 25.000 EUR zugesagt und auch ihrer Unterlassungsforderung entsprochen. Daraufhin sind sowohl die "Bunte" als auch die Klägerin in Berufung gegangen.  In zweiter Instanz konnte die "Bunte" vor dem OLG Hamburg in allen Punkten der gestellten Ansprüche  einen Sieg verbuchen. Zur Begründung des OLG Hamburg hieß es, die Hochzeit sei aufgrund des überragenden öffentlichen Interesses als ein hochrangig zeitgeschichtliches Ereignis anzusehen, bei der die Pressefreiheit greife. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Die Hamburger Richter entschieden in diesem Fall klar zugunsten der Pressefreiheit, doch die Frage bleibt, inwieweit private Ereignisse von berühmten Persönlichkeiten überhaupt noch als privat gelten können, wenn generell ein kontinuierlich großes Interesse bzw. die Nachfrage an diesen bestehen bleibt.


Datum: 29.10.2008
Autor: Gulden
Rubrik: Persönlichkeitsrecht
Mehr über: Unterlassungs, Geldentschädigung, Lizenzzahlung

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