Anwaltliche Hilfe bei Identitätsdiebstahl

Internet, IT und Telekommunikation
12.10.2015359 Mal gelesen
Die kriminelle Erscheinungsform des Identitätsdiebstahls bedarf einer strategischen intensiven Vorgehensweise, zumal neben Abmahnungen, Schadensersatzforderungen, weiteren zivilrechltichen Forderungen auch strafrechtliche Belange betroffen sind.

Derzeit erreichen mich viele Mandate, bei denen Mandanten Opfer eines Identitätsdiebstahls auf folgende Weise werden: Unbekannte Täter klauen die Daten der Mandanten und eröffnen Internetshops auf welchen dann gestohlene oder "gefakte" Waren veräußert werden. Meist werden  gefälschte Markenprodukte über die shopsysteme zu attraktiven Preisen veräußert. Die Betroffenen wissen oftmals überhaupt gar nichts von diesen Internetshops und erhalten erst Kenntnis im Rahmen von umfangreichen, gegen sie gerichteten Forderungen durch die echten Markeninhaber (z. B. in Form von Abmahnungen, Unterlassungsansprüchen, Auskunftspflichten Schadensersatzforderungen) sowie Gewährleistungsrechten, geltend gemacht durch vermeintliche Kunden. In einigen Fällen erhalten die Betroffenen sogar erst Kenntnis im Rahmen der gegen sie gerichteten Ermittlungsverfahren.

Die Vorgehensweise bedarf einer umfassenden Kenntnis der Sach- und Rechtslage und gerne helfe ich Ihnen bei der Abwehr unberechtigter Forderungen aus dem gegen Sie gerichteten Identitätsdiebstahl. Dies schließt die Erstattung von Strafanzeigen, die Abwehr von Ansprüchen der Markeninhaber, bis hin zur Abwehr der unberechtigten Zivilforderungen ein. Die Vorgehensweise bedarf einer intensiven Strategie.

 

Gerne berate ich Sie sofort, wenn Sie Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden sind.

 

Rechtsanwalt Dr. Stephan Schmelzer, Fachanwalt IT-Recht, Fachanwalt Arbeitsrecht, http://www.ra-schmelzer.de, Ostberg 3, 59229 Ahlen, Tel.: 02382.6646

 

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden