Erneute Abmahnwelle durch die Kanzleien Negele, Kornmeier, U+C, Simon & Partner, Rasch, Schindler Boltze, etc. vor dem Hintergrund des 01.Septembers

Internet, IT und Telekommunikation
08.07.20092090 Mal gelesen

Der 1. September rückt immer näher und pünktlich vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes zum Schutz des geistigen Eigentums werden schnell noch massenhaft Abmahnungen verschickt, hierunter fallen die bekannten Abmahnkanzleien Negele, U C, Kornmeier, Simon & Partner, Schutt & Waetke, Waldorf, Schindler Boltze.

Wegen der zeitnahen Frist zum 1. September sind die Abgabetermine der Unterlassungserklärung  diesmal extrem kurz gesetzt. Die meisten Abmahnungen lagen kurz vor dem Wochenende im Briefkasten (entweder am 21. oder 22.08.2008); die Fristen waren auf den kommenden Dienstag oder Mittwoch gesetzt (27. bzw. 28.8.08).

Die Kanzlei Simon und Partner aus Wiesbaden sticht hier jedoch besonders hervor. Ihre Abmahnungen wurden erst am Freitag, den 21.08.2008, verschickt und hatten eine Frist bis zum 26.08.2008, wonach die Abgemahnten auf Grund des dazwischen liegenden Wochenendes nur noch einen Tag hatten, einen auf Urheberrecht spezialisierten Anwalt zu kontaktieren.

Die erneute geballte Abmahnwelle zeigt, dass die Abmahnkanzleien ihren bisherigen Spielraum auszunutzen versuchen. Was sich konkret im Abmahngeschäft mit dem 1. September ändern wird und welche neuen Strategien die Abmahnkanzleien präsentieren, wird sich wohl sehr bald zeigen. 

 

RA K.Gulden, LL.M. (Medienrecht)

MEDIENRECHT mainz

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