Negative ungerechtfertigte und beleidigende eBay Bewertung: Welche Ansprüche stehen mir zu?

Negative ungerechtfertigte und beleidigende eBay Bewertung: Welche Ansprüche stehen mir zu?
23.03.2015173 Mal gelesen
Das Problem von negativen Bewertungen taucht in der anwaltlichen Praxis häufig auf. Negative Bewertungen können für Unternehmen zu einem erheblichen Schaden führen. Privatpersonen werden häufig in ihrer Ehre verletzt. Beides kann nicht hingenommen werden.

Rechtsfragen aus diesem Bereich stehen in unsere Kanzlei auf der Tagesordnung.

Neben einem emotionalen Ärgernis, welches durch eine negative Bewertung beim Verkäufer entsteht, können sich die wirtschaftlichen Folgen einer negativen Bewertung gerade bei gewerblichen Händlern sich als enorm nachteilig darstellen.

Leider ist es häufig so, dass Kunden sich an den Bewertungen orientieren, ohne die Möglichkeit zu haben, das wirkliche Geschehen zu hinterfragen. Viele Kunden wissen heute, dass auf Bewertungen im Internet nichts zu geben ist. Andere Kunden lassen sich von den Bewertungen aber leiten.

Negative Bewertungen geraten in einen besonderen Fokus. Dies gilt umso mehr, wenn die negative Bewertung noch sprachlich kommentiert wird und hierbei neben unwahren Aussagen auch noch beleidigende Äußerungen fallen.

Die Rücknahme einer solchen Bewertung kann im Regelfall nur mit Zustimmung des Bewertenden erfolgen, welche im Streitfall nur schwer einzuholen sein wird. 

Rechtlich ist daher zu fragen, wie sich der Händler oder eine Privatperson gegen ungerechtfertigte oder falsche oder gar beleidigende Bewertungen wehren kann.

Aber was ist eine ungerechtfertigte Bewertung?

Einen ersten Anhaltspunkt hierzu geben die eBay Bedingungen, in denen es heißt:

"eBay-Mitglieder sind für ihre abgegebenen Bewertungen selbst verantwortlich. Sie dürfen daher nur faire und sachliche Kommentare abgeben, die sich ausschließlich auf den Ablauf der jeweiligen Transaktion beziehen."

Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung

Es muss zunächst unterschieden werden, ob es sich bei dem abgegebenen Wortkommentar um eine Tatsachenbehauptung oder eine Meinungsäußerung handelt.

Tatsachenbehauptung

Eine Tatsachenbehauptung liegt immer dann vor, wenn die angegebene Tatsache dem Beweis zugänglich ist, d. h. vereinfacht ausgedrückt, ob das, was behauptet wird, stimmt oder nicht stimmt und ob dieser Umstand bewiesen werden könnte.

Beispiel:

 "Ware defekt", "Falschlieferung - nicht erhalten, was bestellt wurde", Verkäufer liefert nicht"

Wird eine Bewertung in dieser Form abgegeben und entspricht nicht der Wahrheit, ist die Bewertung als rechtswidrig anzusehen mit der Folge, dass der Verkäufer einen Anspruch auf Entfernung hat.

Meinungsäußerung

Anders sieht dies bei Meinungsäußerungen aus. Eine Meinungsäußerung ist in der Regel zulässig, solange die Schwelle zur sogenannten Schmähkritik nicht überschritten wird.
Liegt ein Fall von Schmähkritik oder eine ehrenrührige Beleidigung vor, so hat der Verkäufer ebenfalls einen Anspruch auf Entfernung. So stellt beispielsweise die Bewertung als "übelster Betrüger" sowie die Verwendung von Schimpfworten, die regelmäßig keinen Bezug zur Transaktion haben, einen ungerechtfertigten Eingriff dar. Wie immer kommt es auf den Einzelfall an, so dass jeder Fall einer Einzelfallbetrachtung bedarf.

Welche Ansprüche stehen dem Verkäufer zu?

Dem Verkäufer stehen im Falle einer Verletzung Ansprüche auf Unterlassung und Zustimmung auf Rücknahme der Bewertung zu.

Ferner kann der Verkäufer im Falle einer rechtswidrigen eBay Bewertung vom Käufer auch die eigenen Anwaltskosten ersetzt verlangen.

Ungerechtfertigte Bewertungen stellen regelmäßig einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar oder können je nach Ausgestaltung auch eine Persönlichkeitsrechtsverletzung begründen.

Vorgehensweise

Das Gesetz schreibt die Abmahnung vor. Sie bietet sich auch an als das richtige Mittel für den außergerichtlichen Bereich. Im Falle einer Verletzung fordern wir den Käufer zunächst außergerichtlich auf, die Art der Bewertung in Zukunft zu unterlassen und seine Zustimmung zur Rücknahme der Bewertung zu erteilen. Es wird eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung eingefordert Sollte sich der Käufer weigern, wird konsequent das gerichtliche Verfahren gegen ihn eingeleitet.

Sollten Sie als Händler oder auch als Person Probleme mit ungerechtfertigten,  falschen oder beleidigenden Bewertungen haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung.

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit.

Für Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an uns. 

Wir melden uns umgehend.