Verleumdung und Co. im Internet

Verleumdung und Co. im Internet
20.11.2014236 Mal gelesen
Verleumdungen und Co. im Internet sind strafbar und können abgemahnt werden. Was können Betroffene im Falle einer Verleumdung im Internet tun?

Opfer von Verleumdungen im Internet können die Einträge und Beiträge unverzüglich entfernen lassen, auch wenn der oder die Täter unbekannt sind. Voraussetzung ist natürlich, dass eine Verleumdung vorliegt. Dies muss zunächst im Einzelfall geprüft werden.


Verleumdung im Internet entfernen lassen

Wir wenden uns für die betroffenen Personen und Unternehmen im Falle einer Verleumdung unverzüglich an den oder die Seitenbetreiber und verlangen die Löschung des Eintrags. Ist der Täter bekannt, wenden wir uns auch an diesen und mahnen diesen kostenpflichtig ab. Zudem können wir für die Einleitung eines Strafverfahrens sorgen.

Rufmord, Schmähkritik, unwahre Tatsachenbehauptung

Liegt bspw. ein Fall von Rufmord, eine sog. Schmähkritik oder eine unwahre Tatsachenbehauptung vor, dann besteht ein Anspruch des Opfers auf Entfernung bzw. Löschung der rechtswidrigen Einträge.

Kommt der Seitenbetreiber unserer Aufforderung nicht nach, wird das Portal im Auftrag unserer Mandanten kostenpflichtig abgemahnt und auf Unterlassung in Anspruch genommen. Bleibt auch dies erfolglos, kann die Entfernung der Bewertungen durch ein gerichtliches Eilverfahren -einstweilige Verfügung - oder durch eine Klage auf Unterlassung und Erstattung der außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten erreicht werden.

Kosten für die Entfernung einer Verleumdung

Die meisten Rechtsschutzversicherungen erteilen eine Deckungszusage, wenn es um die Entfernung und Löschung von Einträgen aus dem Internet geht. Wir stellen für unsere Mandanten die entsprechenden Anfragen bei den Rechtsschutzversicherern.

unsere Erfahrung - Ihr Vorteil!

Wir können Ihnen helfen.

Siehe auch Erfahrungsberichte von Mandanten:

anwalt.de oder
Google

sowie Presse und Medien:

https://ggr-law.com/presse-medien.html

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