boerse.bz – Uploader wurden über die E-Mail Adressen ermittelt

boerse.bz – Uploader wurden über die E-Mail Adressen ermittelt
08.11.2014484 Mal gelesen
Schon vor einigen Tagen haben wir über die zahlreichen Hausdurchsuchungen in Zusammenhang mit dem Onlineportal Boerse.bz berichtet. Nun liegen uns die ersten Durchsuchungsbeschlüsse vor, die inhaltlich alle nahezu identisch und gleichlautend sind. Sie geben Aufschluss über das Volumen, das die vermeintlichen Uploader angeboten haben sollen. Dabei ist das Angebot an Filmen oft geringer als ersten Medienberichten zu entnehmen war.

Nur 64 Links ins Forum gepostet

Bei einem Beschuldigten wurden beispielsweise 64 Dateien ausgemacht, die er im Forum zum Download angeboten haben soll. Unklar ist, auf welche Weise der tatsächliche Upload dieser Dateien überhaupt ermittelt worden ist. So wie es scheint, wurden die Hausdurchsuchungen auch bei Personen durchgeführt, die lediglich Links zu den urheberrechtlich geschützten Werken online gestellt haben. Ob darin allerdings schon eine Urheberrechtsverletzung zu sehen ist, darf bezweifelt werden.

Interessant auch, dass in den Durchsuchungsbeschlüssen die urheberrechtlich geschützten Werke nicht näher definiert werden. In einem Fall ist beispielsweise die Rede von 14 Filmen und 50 sonstige Dateien, die über einen Zeitraum von zwei Jahren verlinkt worden sein sollen. Uns ist nicht ersichtlich, wie sich daraus eine gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzung herleiten lassen soll.

Dem zuständigen Gericht scheint allerdings auch dieses verhältnismäßig geringe Angebot an Dateien ausgereicht zu haben, um einen entsprechenden Durchsuchungsbeschluss zu erlassen. Dies ist umso verwunderlicher, als dass in den Tauschbörsenverfahren Hausdurchsuchungen nur noch dann noch dann durchgeführt werden, wenn mindestens 3000 Dateien angeboten worden sind. Im aktuellen Fall ist offenbar eine andere Messlatte angelegt worden.

Nutzer offenbar anhand der E-Mail Adressen ermittelt

Ebenfalls spannend ist, wie die Nutzer überhaupt ermittelt werden konnten. Offenbar wurden insbesondere diejenigen dingfest gemacht, die deutsche E-Mail Provider genutzt haben. Anhand der Web basierten E-Mail-Adressen konnte eine IP Adresse herausgefunden werden, mit der ein Login beim E-Mail Provider passiert ist. Diese IP Adresse konnte dann zurückverfolgt werden. Interessant ist, dass alleine das Einloggen in ein E-Mail Dienst dem Gericht schon ausgereicht hat um einen weit davon entfernt Zusammenhang mit dem Upload von urheberrechtlich geschützten Material herzustellen.

Polizei hat Festplatten, Computer und SD-Karten mitgenommen

Ebenfalls spannend sind die Informationen, die unsere Mandanten über den Ablauf der Hausdurchsuchungen mitgeteilt haben. Offenbar wurde von den Behörden alles beschlagnahmt, was nicht niet- und nagelfest war. Vom Computer der Oma über Handy Simkarten bis zu Online Banking PIN Nummern wurde alles mitgenommen. Teilweise wurden auch die beruflichen Rechner der Beschuldigten einkassiert, so dass jetzt deren Existenz bedroht sein könnte. Ebenfalls nahmen die Ermittler SD Karten mit, die sie in Spiele-Konsolen gefunden haben.

Noch ist es zu früh, um den Sachverhalt abschließend bewerten zu können. Wir haben zunächst für die Betroffenen Akteneinsicht beantragt, um das genaue Ausmaß der Ermittlungen analysieren zu können. Erst dann kann abschließend die Rechtmäßigkeit dieser Beschlüsse überprüft werden. Schon jetzt kann jedoch gesagt werden, dass in einigen uns vorliegenden Fällen deutlich über das Ziel hinaus geschossen worden ist und die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gewahrt wurde. Wir werden Beschwerde gegen die Beschlagnahme einlegen

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