Jameda Bewertung negativ - Löschen und entfernen

Jameda Bewertung negativ - Löschen und entfernen
23.10.2014355 Mal gelesen
Ärzte können auf Internet-Bewertungsportalen wie Jameda von Patienten oder anderen bewertet werden. Dies soll für potentielle Patienten eine Orientierung über die Qualität der Behandlung bieten. Was tun, wenn die anonymen Bewertungen negativ sind? Lesen Sie hier, wann man Bewertungen löschen kann.

Jameda Bewertungen grundsätzlich zulässig

Ärztebewertungsportale sind rechtlich zulässig. Dies hat der Bundesgerichtshof im Jahr 2014 entschieden. Wer seine ärztlichen Leistungen am Markt anbietet, muss sich grundsätzlich auch Bewertungen gefallen lassen. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um rechtlich zulässige Kritik handelt. Kritik kann sogar in überspitzter und polemischer Form geäußert werden. Daher sind Werturteile und negative Bewertungen von dem Recht auf Meinungsäußerung gedeckt.

Beleidigungen, Herabsetzungen und Diffamierungen von Ärzten auf Jameda sind unzulässig

Die Meinungsfreiheit hat selbst in Deutschland ihre Grenzen. Bewertungen, die Ärzte herabzusetzen, diffamieren oder formal beleidigen, sind unzulässig, da die Persönlichkeitsrechte der Ärzte dem Recht auf Meinungsfreiheit überwiegen. Ebenso unzulässig sind Meinungsäußerungen, für die es überhaupt keine Anknüpfungspunkte gibt.

Unwahre Tatsachenbehauptungen auf Jameda müssen gelöscht werden

Zudem sind auch unwahre Tatsachenbehauptungen. Wird z. B. behauptet, der Arzt habe ein falsches Medikament verschrieben, den Patienten angeschrien oder andere Sachverhalte geschildert, die theoretisch dem Beweis zugänglich sind, so kann der Arzt dies bestreiten. Sind die Behauptungen ehrenrührig, so hat Jameda die Wahrhaftigkeit dieser Tatsachen zu beweisen, was vermutlich niemals stattfinden wird, da der Verfasser meist anonym ist.

Anwaltliches Schreiben meist wirkungsvoller

Nach meiner Erfahrung löscht Jameda auf Beanstandungen von Ärzten oft nur den Text und lässt die Notenbewertung (= Meinung) stehen, was nicht weiterhilft.

Ärzte sollten daher immer sofort unter Zuhilfenahme ihrer Rechtsschutzversicherung einen mit Bewertungen auf Jameda erfahrenen Anwalt wie Matthias Hechler, M.B.A. beauftragen. Bei Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf Entfernung und Löschung der rechtswidrigen Einträge und Bewertungen auf Jameda..

Sofern Sie Arzt sind und einen negativen Jameda-Eintrag oder eine Bewertung auf Sanego auf ihre Rechtmäßigkeit hin prüfen wollen, können Sie mich jederzeit für ein kostenloses Erstgespräch unter Telefon 07171 18 68 66 anrufen oder mein Kontaktformular für negative Jameda Bewertungen ausfüllen.

Ich habe umfangreiche Erfahrung mit Bewertungen und dem Portal Jameda bzw. Sanego und bin bundesweit für Sie tätig.

Ihr Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. (Bath/England)