Internetauktionshäuser haften für gefälschte Ware – Update

Internet, IT und Telekommunikation
04.07.20081042 Mal gelesen

Die Haftung von Internetauktionshäusern für gefälschte Markenware (www.anwalt24.de/rechtsanwalt/axel-mittelstaedt-779685/blog/15/3373/internetauktionshaeuser-haften-fuer-gefaelschte-ware) wurde nun auch in Frankreich schon zum zweiten Mal für eBay schmerzhaft bestätigt:

Nach einer Klage des Handtaschenherstellers Hermès auf Schadensersatz in Höhe von 20.000 Euro wurde eBay erneut verurteilt.

Der Konzern LVMH, u.a. Dior-Mutterhaus, hat das Online-Auktionshaus erfolgreich auf 38,8 Millionen Euro Schadensersatz verklagt, nachdem es Angebote mit gefälschter Ware von Dior, Kenzo und vier weiteren LVMH-Töchtern nicht entfernt und somit den Handel ermöglicht hat. eBay hat durch das Betreiben des Internet-Auktionshauses eine Gefahrenquelle geschaffen und keine Maßnahmen ergriffen, die das Handeln mit gefälschter Ware unterbinden.

Dies ist die höchste Strafe, die ein europäisches Gericht jemals gegen eBay verhängt hat.

 

 ©  RA Axel Mittelstaedt 2008, Kanzlei für gewerblichen Rechtsschutz, www.designvocat.com