Öffentliches WLAN: Haftung adé?

Öffentliches WLAN: Haftung adé?
10.07.2014308 Mal gelesen
Öffentliches WLAN: Haftung adé? Worum geht es? Schon bald könnte die Bundesregierung ihr Versprechen einlösen. Im Koalitionsvertrag ist verankert, dass die Störerhaftung für Betreiber öffentlicher WLAN-Netze abgeschafft wird. Ein Gesetzesentwurf will Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel offenbar im August vorlegen.

Wo liegt das Problem?

Bislang müssen Privatpersonen, die anderen WLAN zur Verfügung stellen sowie WLAN-Betreiber in Cafés, Hotels oder anderen Hot Spots den Internetzugang verschlüsseln und mit einem Passwort schützen, um eine Haftung für Rechtverletzungen Dritter auszuschließen. Im Einzelnen ist die Rechtslage aber nach wie vor unklar; Einzelfälle werden vor Gericht entschieden. Die Anforderungen an Sicherungsmaßnahmen werden unterschiedlich gesehen, illegales Filesharing innerhalb der Familie wird anders beurteilt, als wenn Dritte die Rechtsverletzung begehen, Geschäftsmodelle dürfen durch die Störerhaftung nicht bedroht werden, für manche gilt das Providerprivileg, für manche nicht. Rechtssicherheit sieht anders aus.

Wie soll es gelöst werden?

Diesem Missstand möchte die Bundesregierung nun durch den Gesetzesentwurf entgegentreten. Allerdings soll sich der Entwurf auf Einrichtungen wie Cafés und Hotels beschränken; Privatpersonen bleiben davon ausgenommen und müssen weiterhin mit Abmahnungen im Falle von Rechtsverletzungen Dritter rechnen.

Der Digitale Gesellschaft e.V. begrüßt das Vorhaben der Regierung, das jedoch nicht weit genug gehe: "Wir freuen uns, dass die Bundesregierung nach Jahren des Nichtstuns diese unsägliche Rechtssituation aufheben möchte, die vor allem im internationalen Vergleich einzigartig ist. Allerdings scheint das Bundeswirtschaftsministerium einen entscheidenden Fakt zu übersehen: Auch und vor allem private Personen sind von der Störerhaftung betroffen. Die Störerhaftung muss für alle aufgehoben werden. Den Gesetzesvorschlag allein auf öffentliche WLANs, wie in Cafés, zu beschränken, greift deutlich zu kurz. Denn das Teilen von Internetzugängen zu erlauben, ist eine netz- und sozialpolitische Notwendigkeit. Wer sein WLAN anderen zur Mitnutzung zur Verfügung stellt, tut etwas Gutes und sollte dafür nicht bestraft werden können", meint Markus Beckedahl, Sprecher des Digitale Gesellschaft e.V.

Im Falle der Abschaffung der Störerhaftung gebe es höchstwahrscheinlich weitaus mehr WLAN-Hot Spots. Bleibt abzuwarten, ob und inwieweit sich die Gesetzeslage ändert.