Erste Google Glass Verbote (Kino in Großbritannien)

Erste Google Glass Verbote (Kino in Großbritannien)
01.07.2014345 Mal gelesen
Google Glass ist in einigen Ländern bereits erhältlich und sorgt für Aufregung, nicht nur von Privatleuten, sondern auch von Unternehmen. Denn beispielsweise im Kino könnte die "Datenbrille" zum Problem werden.

In Großbritannien scheint sich unter Kinounternehmern ein Verbot der Google Glass-Brille zu etablieren. Man fürchtet nämlich, dass die Brillenträge der neuen Generation die Kinofilme problemlos mitschneiden könnten, um damit etwaige Piraterie im Internet wieder neu anzukurbeln. Einige Kinos sind in der Vergangenheit schon gegen solche Urheberrechtsverletzungen vorgegangen, indem im dunklen Kinosaal mit Infrarotkameras nach Kamerabesitzern Ausschau gehalten wurde. Diese Vorgehensweise wäre in Deutschland zumindest nicht zulässig.

Im Falle von Google Glass wollen die Kinobetreiber daher mit einem Verbot verhindern, dass die eingebaute Kamera dazu genutzt wird, den Film beim Anschauen auf der Kinoleinwand aufzunehmen. Dieses Verbot könnte jedes Kino auch in Deutschland in den AGB regeln, es ist daher grundsätzlich zulässig.

Rechtliche Hintergründe bei Google Glass

Die Möglichkeit, durch Google Glass permanent Fotos zu schießen oder Videos aufzunehmen ist deshalb so brisant, weil dies bei der Datenbrille unbemerkt geschieht. Rechtliche Bedenken ergeben sich zumindest auf deutschem Grund daher, dass erstens urheberrechtlich geschütztes Video- oder Audiomaterial aufgenommen werden kann, ohne dass dies nach außen hin erkennbar wäre. Dieses Vorgehen wäre in manchen Fällen eine klare Urheberrechtsverletzung. Andererseits kann das Aufnehmen von Privatpersonen ohne deren Einwilligung das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen verletzen, die das Recht am eigenen Bild innehaben. Auch das Kunsturhebergesetz könnte betroffen sein, falls das Bild auf welche Weise auch immer veröffentlicht oder verwertet wird.

Google antwortet den Kinobetreibern bereits

Google versucht zumindest bei den Kinobetreibern ein wenig die Aufregung zu dämmen: das Unternehmen schlägt vor, die Datenbrillen genau wie Smartphones zu behandeln und die Kinobesucher um Abschaltung zu bitten. Außerdem müsse gesehen werden, dass sich Google Glass für ein Aufzeichnen eines mehrstündigen Kinofilms in guter Qualität gar nicht eigne, weil der Akku dies momentan nicht mitmache.

Zukünftige Möglichkeiten

Was die Zukunft in dieser Sache noch bringen wird, ist ungewiss. Allerdings ist es denkbar, dass die Kamera- und Audiofunktion der Datenbrille beim Besuch eines Kinos in Zukunft extern deaktiviert werden wird. Dies ist technisch machbar und beispielsweise beim I-Phone theoretisch möglich. Dadurch könnten sich Konzertveranstalter oder Kinobetreiber vor Urheberrechtsverletzungen schützen. Hierfür müsste man sich jedoch zunächst mit Google auf eine solche technische Umsetzung einigen - fraglich, ob sich das Unternehmen auf sowas einlässt. Weiter müsste eine solche Vorgehensweise der Abschaltung bestimmter Hardwarefunktionen durch wirksame AGB auch mit den Besitzern der Geräte vereinbart werden. Inwiefern dadurch der Besitzer eines mobilen Endgerätes überhaupt noch Herr seines Eigentums und der damit verbundenen Nutzungsmöglichkeiten bleibt, ist allerdings fraglich.

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