Entfernung bzw. Löschung einer negativen Bewertung auf ebay durch einstweilige Verfügung!

Entfernung bzw. Löschung einer negativen Bewertung auf ebay durch einstweilige Verfügung!
13.06.2014340 Mal gelesen
Haben Sie eine ungerechtfertigte negative Bewertung bei Ebay erhalten, in der eine unwahre Tatsache behauptet wird? Kein Online-Verkäufer muss sich negative Bewertungen bei eBay gefallen lassen, die nicht den Tatsachen entsprechen oder unsachlich sind. Wir helfen Ihnen!

Die Online-Plattform Ebay erfreut sich großer Beliebtheit. Mit dem Bewertungssystem haben die Kunden die Möglichkeit, für ihre Verkäufer positive oder negative Bewertungen und Kommentare abzugeben. Dies ist auch kein Problem, solange die Kommentare sachlich bleiben, keinen unwahren Inhalt haben oder gar beleidigenden Charakter haben.

 

Sollte dies nicht so sein, gibt es die Möglichkeit, eine Einstweilige Verfügung gegen den Verfasser des Kommentars zu erwirken, um damit dann durch Ebay eine Löschung des Kommentars vornehmen zu lassen. Bei dem Einstweiligen Verfügungsverfahren handelt es sich um ein gerichtliches Eilverfahren.

 

Im Zusammenhang mit negativen Bewertungen bei Ebay wird häufig das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 08.03.2012 (Az. 15 U 193/11) zitiert. Dort hatte ein Ebay-Händler sich gegen verschiedene negative Bewertungen mit dem Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung zur Wehr gesetzt. Das Gericht war jedoch anderer Auffassung. Nach Ansicht des Gerichts (OLG Köln) besteht der Anspruch nur, wenn der Ebay-Händler durch die Bewertungen in seiner Existenz bedroht wird oder er mit anderen schwerwiegenden Nachteilen rechnen muss.

 

Lassen Sie sich von diesem Urteil nicht entmutigen, wenn Sie sich gegen negative Bewertungen wehren wollen. In der Vergangenheit gab es auch Fälle, in denen sich betroffene Online-Händler aber auch Privatpersonen erfolgreich gegen unberechtigte negative Bewertungen im Rahmen des einstweiligen Verfügungsverfahrens zur Wehr setzen konnten.

 

Auch sieht es zum Glück nicht jedes Gericht so, dass die Bewertung durch einen Gegenkommentar relativiert werden kann, und die Sache so auf ein langwieriges Hauptsacheverfahren verschoben werden. So nimmt z.B. das Landgericht Hamburg z.T. auch bei negativen Bewertungen auf ebay die Eilbedürftigkeit an.

 

Auch wir haben z.B. vor dem Landgericht Hamburg (Az.: 324 T 3/14) erfolgreich eine Einstweilige Verfügung für unsere Mandantschaft erwirkt. Daraufhin hat Ebay die negative Bewertung gelöscht.

 

Auch wenn Ihnen eine Gegenwehr gegen eine negative Bewertung auf den ersten Blick nicht erfolgreich erscheint, sollte dies von einem fachkundigen Rechtsanwalt überprüft werden. Denn die Erfolgsaussichten eines Einstweiligen Verfügungsverfahrens hängen im jeweiligen Einzelfall davon ab, ob die negative Bewertung die rechtlichen Grenzen überschreitet oder nicht.

 

Wir sind Ihnen gerne bei der Abwehr von negativen Bewertungen und Kommentaren behilflich.

  

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.abmahnsoforthilfe.de