Rechtlich interessant wird die Betrachtung der Zugriffsrechte beim App-Verkauf. das App-Kaufen ist nämlich sehr leicht: in den einschlägigen App-Stores wird die App heruntergeladen, auf dem mobilen Endgerät installiert und es wird losgelegt.
GPS und Kontaktdaten
Die meisten Nutzer klicken beim Installieren einer App die Rechtshinweise einfach weg und wollen das Programm so schnell wie möglich nutzen. Für den Verkäufer stellt sich hier das Problem, dass er seinen rechtlichen Pflichten eventuell nicht nachgekommen ist. Wer Zugriffsrechte auf GPS-Standort und Kontaktdaten, SMS-Funktion und Bilderzugriff haben möchte, der muss sich durch den Nutzer dies einwilligen lassen.
Das deutsche Datenschutzrecht verlangt für ein solches Erheben und Speichern von personenbezogenen Daten allerdings eine sogenannte informierte Einwilligung. Informiert muss hier als umfassend und transparent verstanden werden. Weiter ist das Gebot der Datensparsamkeit und Datenvermeidung zu beachten, also die Frage, ob die Zugriffsrechte tatsächlich derart weit ausfallen müssen. Insbesondere bei den sogenannten Spaß-Apps dürfte dies problematisch sein.
Kostenlose Apps?
Bei dem "Verkauf" von Apps sollte auch bedacht werden, dass kostenlos angebotene Apps andere rechtliche Wirkungen entfalten können. So kann darin eine Schenkung gesehen werden, die andere Haftungsmaßstäbe an den Tag legt als eine kostenpflichtige App. An den datenschutzrechtlichen Bestimmungen mag sich hieran zugunsten der App-Anbieter allerdings nichts ändern.