Thumbnails und Bildersuche im Internet

Internet, IT und Telekommunikation
10.05.20081577 Mal gelesen

Thumbnails, d.h. stark verkleinerte Miniaturansichten, die von einer Suchmaschine in der Trefferliste angezeigt werden, sind Umgestaltungen des zugrunde liegenden Originalwerkes nach § 23 UrhG, deren Verwertung weder als Katalogbild nach § 58 UrhG, noch als Zitat nach § 51 Nr.,1 UrhG zulässig ist. Diese Auffassung vertritt das OLG Jena. Das bloße Einstellen von Bildern in das Internet ohne Implementierung von Sicherungsmaßnahmen sei aber noch keine konkludente Einwilligung in eine Umgestaltung von thumbnails.

Kein Unterlassungsanspruch bestehe dann, wenn ein Urheber eine Suchmaschinenoptimierung mit dem Ergebnis vornimmt, daß der Zugriff von Suchmaschinen auf Bilder durch Beeinflussung der Meta-Tags erleichtert wird, denn dies sei dann rechtsmissbräuchlich (OLG Jena, Urteil vom 27.02.2008 - Az. 2 U 319/07).