Markenrechtsverletzung durch Titel von Smartphone-App

Internet, IT und Telekommunikation
05.03.2014224 Mal gelesen
Inwieweit ist durch die Bezeichnung einer Smartphone App mit dem Titel „Stadt Land Fluss” eine Markenrechtsverletzung möglich? Hierzu hat kürzlich das Kammergericht Berlin eine interessante Entscheidung getroffen.

Die Inhaberin der Wortmarke Stadt Land Fluss - das sie für ein selbst verkauftes Spiel verwendete - ging gegen die Nutzung der gleichlautenden Bezeichnung für über den iTunes Store vertriebene Apps vor. Sie klagte unter anderem auf Unterlassung der Verwendung der Bezeichnung "Stadt, Land, Fluss-Multiplayer". Außerdem begehrte sie die Feststellung, dass ihr durch diese Verletzung von Markenrechten Schadensersatz zusteht.

Kein markenrechtlicher Schutz für Herkunftsbezeichnung auf App

Das Kammergericht Berlin entschied mit Urteil vom 01.11.2013 (Az. 5 U 68/13), dass der Inhaberin der Marke nicht die geltend gemachten Ansprüche zustehen. Ein Anspruch auf Unterlassung besteht nicht, weil eine App mit der übereinstimmenden Bezeichnung "Stadt Land Fluss" keinen markenrechtlichen Schutz verdient. Hierbei handelt sich lediglich um eine Herkunftsbezeichnung. Denn es wird lediglich auf einen "Spieleklassiker" hingewiesen. Es fehlt jedoch an einer Abgrenzung der Apps und des ihr umgesetzten Spiels zu anderen Apps und gegebenenfalls dort umgesetzten Spielen. Von daher fehlt es an einer markenrechtlichen Nutzung im Sinne von § 14 Abs. 1 Nr. 1 und 2 MarkenG.

Bei App-Titel muss auf Markenrechte Dritter geachtet werden

Auch bei der Wahl eines Titels etwa für eine Smartphone-App sollte man also darauf achten, dass man keine Markenrechte von Dritten verletzt. Ansonsten kann es schnell teuer werden, weil bei einer Verletzung von Markenrechten ein hohes Abmahnrisiko besteht. Wer übrigens eine rein beschreibende Bezeichnung verwendet muss damit rechnen, dass diese keinen markenrechtlichen Schutz erfährt.