KG Berlin: Zulässigkeit von eBay-Verbot wegen einem selektiven Verkaufssystem

Internet, IT und Telekommunikation
22.10.2013205 Mal gelesen
Inwieweit dürfen Hersteller eBay-Händlern mit einem Lieferstopp drohen – und so ein faktisches eBay-Verbot verhängen, wenn sie ihre Produkte zum Schnäppchenpreis über eBay und Amazon veräußern. Hierzu hat das KG Berlin eine wichtige Entscheidung getroffen, die jetzt im Volltext vorliegt.

Ein Hersteller von Schulranzen etc. machte den Vertrieb seiner Produkte an Händler von strengen Kriterien abhängig. Er machte sie als Vertriebspartner darauf aufmerksam, dass die Artikel nicht über Plattformen wie eBay oder Amazon verkauft werden dürfen. Gegen einem der Händler wurde er schärfer und verbat es ihm ausdrücklich. Doch dieser gab nicht klein bei, sondern verklagte ihn auf weitere Belieferung trotz seiner Verkäufe über eBay.

eBay-Verbot kann bei selektivem Verkaufssystem zulässig sein

Das Kammergericht Berlin wies in seiner Entscheidung vom 19.09.2013 - 2 U 8/09 Kart zunächst einmal darauf hin, dass ein e-Bay-Verbot innerhalb eines selektiven Verkaufssystems unter besonderen Umständen zulässig sein kann. Diese liegen etwa dann vor, wenn es für die Wahrung des Markenimages und des "Interbrand-Wettbewerbs" erforderlich ist. Dies ergebe sich daraus, dass der Hersteller sich hier ein Image mit einem überdurchschnittlichen Niveau des Produktes aufgebaut habe.

eBay-Verkaufsverbot darf nicht diskriminierend sein

Gleichwohl entschied das Gericht, dass das hier ausgesprochene eBay-Verkaufsverbot aufgrund einer Diskriminierung der Händler wettbewerbswidrig ist. Diese ergibt sich daraus, dass der Hersteller hier selbst seine Ware über Discounter als Restposten veräußert hat. Aufgrund dieses Verhaltens darf er dies auch nicht seinen Lieferanten untersagen.

Bundesgerichtshof wird abschließend entscheiden

Das Kammergericht Berlin hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Eine abschließende Entscheidung in letzter Instanz ist dringend geboten. Denn es gibt anders lautende Urteile von Oberlandesgerichten, die das eBay-Verbot in vergleichbaren Fällen für rechtmäßig erachtet haben. So entschieden etwa das Oberlandesgericht München mit Urteil vom 02.07.2009 (Az. U (K) 4842/08) sowie das Oberlandesgericht Karlsruhe mit Urteil vom 25.11.2009 (Az. 6 U 47/08 Kart).

Volltext des KG Berlin (Az. 2 U 8/09)

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Rechtsanwalt Christian Solmecke