PC Fritz erwirbt beim LG Köln eine einstweilige Verfügung gegen Microsoft

Internet, IT und Telekommunikation
30.09.2013598 Mal gelesen
PC Fritz hat nach eigenen Angaben beim Landgericht Köln (LG) eine einstweilige Verfügung gegen Microsoft erwirkt. Der Inhalt sowie der Tenor dieser Verfügung sind nicht bekannt. Zudem gab er heute in Köln eine Pressekonferenz.

Maik Mahlow, der Geschäftsführer und Gründer von pcfritz.de, hat sich heute in einer Pressekonferenz über die Vorwürfe, die Microsoft gegen ihn erhebt geäußert. Über eine Anzeige in der Bild Zeitung hatte er Bundesweit die Journalisten nach Köln geladen. Er bestätigte die Aussagen, die er bereits zuvor in einer Stellungnahme auf seiner Website veröffentlicht hatte. Das Unternehmen PC Fritz stellt sich als Opfer von Microsoft dar.

Maik Mahlow in Begleitung seiner drei Anwälte

Das Unternehmen PC Fritz wehrt sich gegen die Vorwürfe  von Microsoft, indem es dem Softwarehersteller unterstellt "den Handel mit gebrauchter Software mit unfeinen Mitteln unterbinden zu wollen". Das Unternehmen versucht den Fall als Rechtsstreit darzustellen bei dem die Tatsachen bereits feststehen und es nur um die Frage der Legalität des freien Wiederverkaufs von Recovery-Datenträgern geht. Auf der Webseite werden die entsprechenden BGH Entscheidungen zum Verkauf gebrauchter OEM Software zitiert und das Ganze als Komplott der Softwareindustrie dargestellt.

PC Fritz scheint die schweren Vorwürfe, die derzeit auf ihn lasten, mit rechtlichen Argumenten bekämpfen zu wollen. Argumente, die greifen würden, wenn es sich bei den verkauften CD´s tatsächlich um OEM Versionen handeln würde. Der Vorwurf der gegen PC Fritz erhoben wird, ist jedoch der des Handelns mit Raubkopien. Wir haben einen guten Grund zu der Annahme, dass sich dieser Vorwurf bewahrheiten könnte.

Aus der Akte unseres Mandanten, der auf PC Fritz hereingefallen ist und von Microsoft wegen Verletzung des Urheberrechts abgemahnt wurde, geht hervor, dass Microsoft ermittelt hat, dass es sich bei der von PC Fritz verkauften CD um keine OEM Version handelte, sondern schlichtweg um eine Fälschung.

Der Microsoft Produktidentifikationsservice kam zu dem Ergebnis, dass die CD´s unmöglich von einem autorisierten Presswerk hergestellt worden sind: " Auf dem von Ihnen gelieferten Datenträger befinden sich der IFPI Master Code LZ56 und der IFPI Mould Code 41S6. Keiner der von Microsoft autorisierten Pressewerke verwendet diese Code-Kombination."

Zudem stellte Microsoft fest, dass das dem Datenträger beigefügte Microsoft COA-Label gefälscht ist: " Das verwendete Papier entspricht ebenso wenig einem Original wie das abgebildete Microsoft Logo. Der Aufdruck im Sicherheitsstreifen hat den falschen Wortlaut."

 

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