B&B Inkasso GmbH: Vorsicht gefährliche Abofallen-Abzocke!

Internet, IT und Telekommunikation
09.08.2013612 Mal gelesen
Neuerdings reicht einigen Betrügern das Betreiben von klassischen Abofallen nicht mehr: Sie versuchen Verbraucher durch Schreiben der B&B Inkasso GmbH gezielt einzuschüchtern. Dabei handelt es sich um ein Unternehmen, das in Wirklichkeit gar nicht existiert. Damit die Betroffenen dem nicht durch eine Google-Recherche auf die Schliche kommen, hat man sich etwas Perfides einfallen lassen.

Für Verbraucher ist eine Google-Recherche oft eine nützliche Hilfe, wenn er nicht sicher ist, ob es sich bei bestimmten Webseiten um Abofallen handelt. Zuweilen entpuppt sich auch das eingeschaltete Inkasso-Büro als Handlanger von Betrügern. Das gilt allerdings nicht immer.

B&B Inkasso GmbH: Fingierte Forenbeträge und Fake-Webseiten

Anders geht es allerdings Verbrauchern, die derzeit Zahlungsaufforderungen von der B&B Inkasso GmbH erhalten haben, weil sie anscheinend auf Abofallen - wie etwa Dein-Horoskop.net sowie tatoo-vorlagen-4u.net - hereingefallen sind.

Wenn sie bei Google den Begriff  B&B Inkasso GmbH eingeben, finden sie Foreneinträge mit fingierten Einträgen vor und werden etwa auf die Fake- Webseite frag-einen-anwalt.net gelenkt, die mit der seriösen Rechtsberatungsseite frag-einen-anwalt.de nichts zu tun hat. Dort finden die Nutzer unter http://frag-einen-anwalt.net/showthread.php?92-B-amp-B-Inkasso-Betrug-tattoo-vorlagen-4u-net-Online-Content-GmbH eine Antwort von dem Fake-Anwalt "Dr. Stefan Kerbler" vor, wonach die von B&B Inkasso im Auftrage der tattoo-vorlagen-4u.net geltend gemachten Forderung bestehen soll.

Betrüger täuschen Gerichtsentscheidungen vor

Dabei wird sogar auf ein Urteil des OLG Frankfurt verwiesen, zu dem zu allem Überfluss auch noch ein Aktenzeichen genannt wird (Az. "8 C 687/12"). Diese Entscheidung gibt es jedoch nicht! Dies erkennen Fachleute bereits daran, dass es bei Oberlandesgerichten in Zivilsachen keine Aktenzeichen mit dem Buchstaben "C" gibt. Diese Fake-Webseite ist deshalb so schlecht zu erkennen, weil sie teilweise auch Forenbeiträge zu anderen Themen von frag-einen-anwalt.de abgekupfert hat.

Abofalle: Bei Google-Recherche muss man aufpassen

Wer auf eine Abofalle hereingefallen ist, sollte sich daher niemals alleine auf eine Recherche über Suchmaschinen wie Google verlassen. Vor allem sollte er darauf achten, auf was für Seiten er dabei gerät. Auffällig ist beispielsweise, dass diese Fake-Seiten oft kein ordnungsgemäßes Impressum enthalten. Darüber hinaus sind auch Fake-Einträge auf gewöhnlichen Portalen denkbar.

Von Abofallen Betroffene sollten daher auch immer bei einer Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt nachfragen und nicht durch angebliche Gerichtsentscheidungen und vermeintliche Autoritäten im Internet irritieren lassen.

 

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