Persönliche Daten ohne Zustimmung des Nutzers gespeichert
Das unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) in Schleswig Holstein hatte bereits im Jahre 2011 die Facebook-Fanseiten für rechtswidrig erklärt. Durch den Besuch dieser Seiten oder das Klicken der "Like Buttons" werden Daten an Facebook übermittelt und später vom US-amerikanischen Mutterkonzern gespeichert und verarbeitet. Dies verstößt, nach Ansicht des ULD und vielen anderen Datenschützern, gegen das europäische und deutsche Datenschutzrecht. Die Nutzer werden nicht hinreichend darüber informiert, welche Daten übermittelt werden und zu welchem Zweck. Sie haben zudem über die Facebook-Fanseiten keine Möglichkeit der Nutzung ihrer Daten zu widersprechen. Das Fehlen eines Widerspruchsrechts verstößt dabei klar gegen das Telemediengesetz, das Dienstanbietern die Nutzung von Informationen nur bei Vorliegen eines solchen Rechtes erlaubt.
Anwendbarkeit des deutschen Datenschutzrechts ist unklar
Die rechtliche Lage bleibt unklar. Entscheidend ist vor allem die Frage, ob das deutsche Datenschutzrecht überhaupt anwendbar ist. Das Facebook Unternehmen hat seine europäische Niederlassung in Irland, so dass grundsätzlich irisches Recht anwendbar ist. Möglicherweise spielt das deutsche Telemediengesetz jedoch eine Rolle in Bezug auf die Unternehmen, die für die Fanseiten verantwortlich sind. Eine erste Gerichtsentscheidung, die diese Fragen beantworten soll, bleibt noch abzuwarten.
Zwar hat das schleswig-holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) mit Beschlüssen vom 22.04.2013 (Az. 4 MB 10/13, 4 MB 11/13) entschieden, dass für Facebook kein deutsches Datenschutzrecht gilt. Diese Entscheidungen beziehen sich jedoch nur auf Facebook selbst. Sie machen jedoch keine Aussage drüber, ob für die Fanseitenbetreiber (Unternehmen) deutsches Recht gilt.
Trend zu Facebook Fanseiten ist nicht aufzuhalten
Sicher ist, dass die Verbraucher sich nicht besonders um den Schutz ihrer Daten sorgen. Die Fanseiten erfreuen sich einer immer größer werdenden Beliebtheit. Unternehmen, die nicht durch die "Like Buttons" den Kontakt zum Kunden auch über Facebook herstellen, haben einen Wettbewerbsnachteil. Sogar Ministerien, Behörden und öffentliche Einrichtungen suchen mittlerweile über Facebook den Kontakt zu ihren Kunden. Gerade hier sehen Datenschützer das größte Problem. Verwaltung oder gar die Verbrechensbekämpfung durch die Veröffentlichung von Fahndungsfotos dürfen ihrer Meinung nach nicht bei Facebook stattfinden. Dies gilt erst Recht für eine private Fahndung.