Private Fotos: Auch hier Zustimmung erforderlich

Internet, IT und Telekommunikation
03.06.2013292 Mal gelesen
In Schweden ist ein interessanter Gesetzesentwurf ratifiziert worden, der die Zustimmung des Abgelichteten vorschreibt. Aber auch in Deutschland sollte man aufpassen, ehe man von Personen Bilder macht. Das gilt auch für private Feiern etc.

Nach einem Bericht des Online-Magazins Gulli soll das Parlament in Schweden ein Gesetz verabschiedet haben, das strenge Anforderungen an Fotografen stellt. Diese müssen auch im privaten Bereich erst einmal die Zustimmung des Betroffenen einholen, ehe sie von ihm ein Foto anfertigen. Verstöße sollen unter anderem strafrechtlich geahndet werden können. Das Gleiche gilt für das Erstellen von Videos.

Fotografen sollten aber auch in Deutschland nicht einfach drauf los knipsen. Normalerweise muss auch hier zunächst einmal das Einverständnis der betreffenden Person eingeholt werden. Dies gilt nicht nur für den gewerblichen Fotografen, sondern auch für private Schnappschüsse. Ansonsten verletzt er bereits durch das Erstellen das Recht der abgelichteten Person am eigenen Bild und muss mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen rechnen wegen schwererer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes. Darüber hinaus kann sich der Fotograf auch nach § 201a StGB strafbar machen. Eine Einschränkung gibt es unter Umständen etwa für Personen der Zeitgeschichte oder die übrigen in § 23 KunstUrhG genannten Personen.

Die Erlaubnis zum Anfertigen eines Fotos umfasst übrigens nicht automatisch die Veröffentlichung des Bildes im Internet etwa auf Ihrer Webseite oder bei Facebook.

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